Vor 20 Jahren wurde Dignitas, eine Abspaltung der Sterbehilforganisation Exit, aus der Taufe gehoben. Am Anfang stand bei der Organisation die Suizidversuchsprävention. Der Jurist und ehemalige Journalist Ludwig A. Minelli aus Maur setzte die ersten Statuten des Vereins auf, der am 17. Mai 1998 unter dem Namen «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» gegründet wurde. Einen Tag später war er bereits operativ.
Erfolg vor Bundesgericht
Einen bedeutenden Erfolg verzeichnete der Verein, der anfänglich in Zürich eine Wohnung für die Sterbebegleitungen gemietet hatte, am 3. November 2006: In einem Rechtsfall eines Dignitas-Mitglieds bestätigte das Bundesgericht das Recht eines Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht und gewährte grundsätzlich psychisch Kranken denselben Anspruch wie allen anderen Menschen. Der Fall ging weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, welcher diesen Kernsatz Anfang 2011 bestätigte.
Auf politischer Ebene feierte Dignitas vor ziemlich genau sieben Jahren einen Doppelsieg: Die Zürcher Stimmberechtigten bestätigten in einer Volksabstimmung sehr deutlich sowohl die Tätigkeit im Bereich der Suizidhilfe als auch das Bestreben, diese Dienstleistung auch Menschen zur Verfügung zu stellen, die nicht in der Schweiz wohnen.
Rauswurf in Zürich, Stäfa und Maur

