Der Regierungsrat insistiert beim Bund
Der Kanton Zürich ist mit den Grundzügen der Bundesvorlage zum «Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023» einverstanden, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. In der Vorlage geregelt werden der Betrieb, der Unterhalt sowie der Ausbau des Nationalstrassennetzs.
Allerdings vermisst der Regierungsrat ein verbindliches Vorgehen im Umgang mit den heute kantonalen Strecken, schreibt er weiter. Diese gehen nach Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses (NEB) per 1. Januar 2020 an den Bund über. Zwar werden die kantonalen Strecken im Bericht erwähnt, der Lückenschluss Oberlandautobahn wird aber nicht namentlich genannt. Es findet sich lediglich die Aussage, wonach entsprechende Überlegungen zu Lückenschlüssen auf den NEB-Strecken erst mit dem nächsten Strategiebericht dem Bundesrat unterbreitet werden.
Daran stört sich der Regierungsrat. Er schreibt: «Mit diesem Vorgehen ist der Kanton Zürich nicht einverstanden, da er derzeit in Absprache mit dem ASTRA umfangreiche Vorarbeiten für ein generelles Projekt erbringt.»
Regierungsrat hat 2,7 Millionen bewilligt
Für dieses Projekt hat der Regierungsrat am 31. Januar 2018 2,7 Millionen Franken bewilligt. Ziel dieser Arbeiten sei eine möglichst einfache Übernahme der Planung durch den Bund. Deshalb sei eine Realisierung der Lückenschliessung in einem ähnlichen Horizont wie die Glattalautobahn anzustreben, so der Regierungsrat: «Der Regierungsrat fordert daher, das Vorhaben im Realisierungsschritt 2040, mindestens aber unter den Projekten der weiteren Realisierungshorizonte aufzunehmen.»