Eine Seilbahn, die den Zürcher Zoo mit dem Bahnhof Stettbach verbindet: Das Projekt wurde 2005 von der der Zoo Seilbahn AG lanciert. 2014 hat das Verwaltungsgericht in einem Zwischenentscheid eine Beschwerde der Gegner der Zoo-Seilbahn gutgeheissen. Dies hatte das Unternehmen akzeptiert und die neue Projektauflage begonnen.
Am 22. Mai soll die öffentliche Auflage des neuen Plangenehmigungsgesuchs für die Zoo-Seilbahn und des dazugehörigen kantonalen Gestaltungsplans starten, schreibt das Unternehmen. Der Zoo will auch die Seilbahnstützen und die Stationen im Gelände nochmals ausstecken.
Verkehrsgutachten erstellt
Die Zoo Seilbahn AG hat 2017 beim Bundesamt für Verkehr die Vorprüfung für ein neues Plangenehmigungsgesuch für die Zooseilbahn eingeleitet. Parallel dazu legte sie der Baudirektion des Kantons Zürich einen neuen Gestaltungsplan zur Vorprüfung vor. Im Mai werden die beiden Gesuche nun eingereicht. Sie enthalten ein von einem «neutralen Verkehrsplaner» erstelltes Verkehrsgutachten. Gemäss der Zoo Seilbahn AG bestätige das Gutachten, dass die direkte Verbindung zwischen Stettbach und dem Zoo einen Umsteigeeffekt von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel bewirke und die ÖV-Lücke aus der Ostschweiz geschlossen werde.
Mit dem Verkehrsgutachten kommt die Zoo-Seilbahn der Forderung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nach Ergänzungen und Präzisierungen im Bereich der Verkehrserschliessung nach. Das Gericht hatte den 2011 festgesetzten kantonalen Gestaltungsplan für die Zoo-Seilbahn 2014 an die Zürcher Baudirektion zurückgewiesen.

