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Weitere Beschwerden und Rekurse gegen Spital Uster

Immer wieder versucht eine Gruppe Anwohner mit Rekursen und Beschwerden gegen die Erweiterung und Sanierung des Spitals Uster vorzugehen. Bisher kamen sie vor dem Gericht nie damit durch. Aufgeben wollen sie allerdings nicht.

Noch können die Bauarbeiten am Spital Uster wegen der Rekurse und Beschwerden nicht gestartet werden. (Visualisierung: PD), Die Ustermer Anwohner sind mit ihrer Beschwerde vom September 2017 beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Nun versuchen sie beim Bundesgericht gegen das Spital Uster vorzugehen. (Foto: PD)

Weitere Beschwerden und Rekurse gegen Spital Uster

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat kürzlich die Gemeindebeschwerde von fünf Anwohnern, die diese gegen den Zweckverband Spital Uster eingereicht hatten, abgewiesen. Die Anwohner haben sich  nach eigenen Angaben 2014 unter der Federführung von Thomas Werschlein zur Gruppe Uster-Akut zusammengeschlossen.

Das Urteil des Verwaltungs­gerichts betrifft den vorgese­henen Umbau und die Erweiterung von vier neuen Stationen mit je 32 Betten und deren Vermietung zu einer stationären Rehabilitationsklinik. Darin ­sahen die Anwohner einen Verstoss gegen die Statuten des Spital­verbands.

Gemäss Urteilsschrift begründete die Gruppe unter ­anderem, dass die Einrichtung der Reha-Klinik dem Kanton vorbehalten sei. Das Gericht ­entschied, dass sich sowohl die Absichten des Spitals mit deren Statuten vereinbaren lassen, als auch, dass das Vorhaben des ­Spitals nicht allein dem Kanton vorbehalten seien.

Das sagt der Spitaldirektor

Der Direktor des Spitals Uster, Andreas Mühlemann, sagt, was er von den Beschwerden und ­Rekursen der Gruppe denkt: «Es geht eigentlich immer um das Gleiche: Sie wollen  verhindern, dass sich das Spital Uster er­neuert, erweitert und somit entwickelt.»

Zur jüngsten Entwicklung möchte sich Thomas Werschlein von «Uster akut» nicht äussern. Auf der Webseite der Gruppe steht aber geschrieben: «Wir wehren uns keineswegs gegen eine Erweiterung des Akutspitals Uster, haben auch nichts gegen Neubauten und Hochhäuser. Nur soll sich das Ganze im definierten planungsrechtlichen Rahmen bewegen.» 

Klarer Volksentscheid

Damit bleibt es vorerst beim Beschluss der Stimmberechtigten in den elf Gemeinden des Zweckverbands. Diese hatten sich Ende November 2016 mit 27’320 Ja-Stimmen zu 5735 Nein-Stimmen für den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster entschieden. Die Kosten des Projekts sind mit 349 Millionen Franken veranschlagt.

Der aktuelle Entscheid des Verwaltungsgerichts kann von den Anwohnern noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, was diese laut Andreas Mühlemann auch machen werden. Vorerst sei er aber erleichtert über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Mühlemann sagt aber auch: «Das Urteil konnte so erwartet werden.»

Immer wieder gescheitert

Die Anwohner sind schon mehrmals vor Gericht abgeblitzt. Unter anderem reichten sie im Dezember 2016 Beschwerde und Stimmrechtsrekurs beim Bezirksgericht Uster ein, welches die Beschwerde abwies. Auf den Stimmrechtsrekurs trat das Gericht nicht ein.

Mit dem Weiterzug ans Verwaltungsgericht beklagten die Anwohner eine sogenannte «Gehörverletzung», das heisst eine Verletzung gegen den Anspruch einer Person, sich vor Erlass eines sie betreffenden Entscheids zur Sache zu äussern. Das Verwaltungsgericht sah in ihrem jüngsten Urteil vom März diesbezüglich keinen Verstoss des Bezirksgerichts.

Doch die Anwohner, die sich auf ihrer Webseite auch als ­«Bewohner von Vrenelisgärtli Nord» bezeichnen, haben noch einiges vor, um die Erweiterungen und die Umbauten zu tor­pedieren. Mühlemann erklärt: «Die Gruppe Anwohner hat Beschwerden und Rekurse zu verschiedenen Beschlüssen oder Vorhaben im Zusammenhang mit dem Spital Uster eingereicht. Einige der insgesamt acht Verfahren sind bereits abgeschlossen, andere sind auf dem Instanzenweg noch hängig.» 

Ihr Widerstand hat zumindest kurzfristig Erfolg, verzögert sich der Zeitplan des Um- und Neubaus doch auf unbestimmte Zeit. So schreibt das Spital Uster zum Zeitplan des Baus in einer Mitteilung: «Wegen der hängigen Rekurse stehen die genauen Termine derzeit noch nicht fest.»

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