Weitere Beschwerden und Rekurse gegen Spital Uster
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat kürzlich die Gemeindebeschwerde von fünf Anwohnern, die diese gegen den Zweckverband Spital Uster eingereicht hatten, abgewiesen. Die Anwohner haben sich nach eigenen Angaben 2014 unter der Federführung von Thomas Werschlein zur Gruppe Uster-Akut zusammengeschlossen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts betrifft den vorgesehenen Umbau und die Erweiterung von vier neuen Stationen mit je 32 Betten und deren Vermietung zu einer stationären Rehabilitationsklinik. Darin sahen die Anwohner einen Verstoss gegen die Statuten des Spitalverbands.
Gemäss Urteilsschrift begründete die Gruppe unter anderem, dass die Einrichtung der Reha-Klinik dem Kanton vorbehalten sei. Das Gericht entschied, dass sich sowohl die Absichten des Spitals mit deren Statuten vereinbaren lassen, als auch, dass das Vorhaben des Spitals nicht allein dem Kanton vorbehalten seien.
Das sagt der Spitaldirektor
Der Direktor des Spitals Uster, Andreas Mühlemann, sagt, was er von den Beschwerden und Rekursen der Gruppe denkt: «Es geht eigentlich immer um das Gleiche: Sie wollen verhindern, dass sich das Spital Uster erneuert, erweitert und somit entwickelt.»
Zur jüngsten Entwicklung möchte sich Thomas Werschlein von «Uster akut» nicht äussern. Auf der Webseite der Gruppe steht aber geschrieben: «Wir wehren uns keineswegs gegen eine Erweiterung des Akutspitals Uster, haben auch nichts gegen Neubauten und Hochhäuser. Nur soll sich das Ganze im definierten planungsrechtlichen Rahmen bewegen.»
Klarer Volksentscheid
Damit bleibt es vorerst beim Beschluss der Stimmberechtigten in den elf Gemeinden des Zweckverbands. Diese hatten sich Ende November 2016 mit 27’320 Ja-Stimmen zu 5735 Nein-Stimmen für den Um- und Erweiterungsbau des Spitals Uster entschieden. Die Kosten des Projekts sind mit 349 Millionen Franken veranschlagt.
Der aktuelle Entscheid des Verwaltungsgerichts kann von den Anwohnern noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, was diese laut Andreas Mühlemann auch machen werden. Vorerst sei er aber erleichtert über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Mühlemann sagt aber auch: «Das Urteil konnte so erwartet werden.»
Immer wieder gescheitert
Die Anwohner sind schon mehrmals vor Gericht abgeblitzt. Unter anderem reichten sie im Dezember 2016 Beschwerde und Stimmrechtsrekurs beim Bezirksgericht Uster ein, welches die Beschwerde abwies. Auf den Stimmrechtsrekurs trat das Gericht nicht ein.
Mit dem Weiterzug ans Verwaltungsgericht beklagten die Anwohner eine sogenannte «Gehörverletzung», das heisst eine Verletzung gegen den Anspruch einer Person, sich vor Erlass eines sie betreffenden Entscheids zur Sache zu äussern. Das Verwaltungsgericht sah in ihrem jüngsten Urteil vom März diesbezüglich keinen Verstoss des Bezirksgerichts.
Doch die Anwohner, die sich auf ihrer Webseite auch als «Bewohner von Vrenelisgärtli Nord» bezeichnen, haben noch einiges vor, um die Erweiterungen und die Umbauten zu torpedieren. Mühlemann erklärt: «Die Gruppe Anwohner hat Beschwerden und Rekurse zu verschiedenen Beschlüssen oder Vorhaben im Zusammenhang mit dem Spital Uster eingereicht. Einige der insgesamt acht Verfahren sind bereits abgeschlossen, andere sind auf dem Instanzenweg noch hängig.»
Ihr Widerstand hat zumindest kurzfristig Erfolg, verzögert sich der Zeitplan des Um- und Neubaus doch auf unbestimmte Zeit. So schreibt das Spital Uster zum Zeitplan des Baus in einer Mitteilung: «Wegen der hängigen Rekurse stehen die genauen Termine derzeit noch nicht fest.»
