Ustermer klagt gegen die SBB
In einer Medienmitteilung wirft der Ustermer Gemeinderatskandidat Dietrich Michael Weidmann (GLP) der SBB vor, sich als «Volksgesundheitsapostel» aufzuspielen. Und: «Die SBB sollen sich gefälligst um ihr Transportgeschäft kümmern.» Der Grund für Weidmanns Zorn ist die Rauchverbot-Testphase am Bahnhof Stadelhofen. Dagegen geht er juristisch vor und hat eine Klage sowohl beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich als auch beim Bezirksgericht Zürich eingereicht.
«Im Prinzip wird damit gesagt: Raucher gleich Sauhund.»
Dietrich Michael Weidmann, Gemeinderatskandidat Uster
«Wir schätzen, dass jährlich 100 Tonnen Zigarettenstummel von den Gleisen gesammelt werden muss.»
Reto Schärli, Mediensprecher SBB
Bahnpolizisten «ohne Fingerspitzengefühl»
Beim Stadelhofen und anderen Schweizer Bahnhöfen versucht die SBB herauszufinden, wie hoch die Akzeptanz eines Rauchverbots ist (siehe Box). Bei Weidmann ist diese Akzeptanz tief. Obwohl diese SBB diesen Schritt schon seit vier Monaten angekündigt hatte, habe es bei ihm ein persönliches Erlebnis gebraucht, um auf dieses Verbot aufmerksam zu werden: «Zwei Bahnpolizisten haben bei einem Raucher bei der Durchsetzung des Verbots jedes Fingerspitzengefühl vermissen lassen, und rüde auf die Einhaltung der Nichtraucherzone gepocht», sagt Weidmann.
Testphase rauchfreie Bahnhöfe
Seit dem 1. Februar läuft an den sechs Bahnhöfen Basel SBB, Bellinzona, Chur, Neuchâtel, Nyon und Zürich Stadelhofen ein mehrmonatiger Praxistest mit rauchfreien Zonen. In der Zeit sollen Kunden befragt, Presseberichte ausgewertet und Leserkommentare analysiert werden. Mitte Jahr möchte die SBB dann entscheiden, ob sie auf den nächsten Fahrplanwechsel auf Ende Jahr ein Rauchverbot an sämtlichen Bahnhöfen erlässt.
Problem mit Verboten
Er rauche zwar selber nicht, aber: «Ich habe prinzipiell ein Problem mit der Zunahme von Verboten in der Schweiz.» Verbote im öffentlichen Raum würden einzig und allein in die Zuständigkeit des Gesetzgebers und der ordentlichen Gerichte fallen, sagt Weidmann. Ausserdem habe das Volk 2012 die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» mit 66 Prozent abgelehnt.
Statt eines Verbotes könne doch ein Gebot «Bitte hier rauchen» bestimmte Zonen auf Perrons kennzeichnen. So wie es heute an verschiedenen Bahnhöfen im Ausland oder als Fumoirs an den Flughäfen funktioniere, meint Weidmann.
Sauberkeit im Fokus
Auf den Gesundheitsaspekt, wie von Weidmann angeprangert, geht die Bahngesellschaft gar nicht ein. Die SBB erhofft sich mit den Pilotprojekten des Rauchverbots an Bahnhöfen mehr Sauberkeit und erhöhte Sicherheit der Fahrgäste, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben. Und: «Zigarettenstummel werden oft nicht korrekt in den zur Verfügung stehenden Aschenbechern entsorgt, sondern landen im Gleisfeld oder auf den Perrons. Dies stellt für die Kunden eine gefühlte Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität dar und belastet die Umwelt.»
«Für Verbotstafeln üblicher Grösse oder Bodenmarkierungen braucht es keine Baubewilligung.»
Nina Berner, Mediensprecherin Amt für Baubewilligungen Stadt Zürich
100 Tonnen Stummel auf Gleisen
SBB-Mediensprecher Reto Schärli sagt: «Wir schätzen, dass jährlich 100 Tonnen Zigarettenstummel von den Gleisen gesammelt werden muss. Der Aufwand, diese Stummel von den Gleisen zu picken, ist gross.» Diese müsste per Hand mit langen Zangen oder mit grossen Staubsaugern gemacht werden, dafür werde in viel befahrenen Bahnhöfen nachts ein Gleis gesperrt. Nur rund 50 Tonnen fänden den Weg in die Aschenbecher. «Die regelmässige Reinigung des Schotters ist nötig, damit Regenwasser gut abfliessen kann», erklärt Schärli. Gemäss Angaben der SBB kosten die Reinigung der Gleise drei bis vier Millionen Franken pro Jahr, wobei die Entfernung weggeworfener Zigarettenstummel die aufwändigste Arbeit sei.
Raucher unter Generalverdacht
Littering als Grund für ein Rauchverbot lässt Weidmann nicht gelten. «Es gibt Werkzeuge um dem Abfall auf den Gleisen Herr zu werden. Bussen hätten eine abschreckende Wirkung auf die ‹Täter›, wenn diese regelmässig ausgesprochen würden.» Mit der Testphase der SBB werde suggeriert, dass Raucher für sämtlichen Dreck auf den Perrons und den Gleisen verantwortlich seien. Weidmann sagt: «Im Prinzip wird damit gesagt: Raucher gleich Sauhund.» Sein Bauchgefühl sage ihm aber, dass 95 Prozent der Raucher ihre Zigarette im Aschenbecher entsorgen würden, wenn den solche vorhanden seien.
Verbot rechtens?
In Weidmanns Klageschrift an das Bezirksgericht steht: «Die SBB haben das Verbot ohne richterliche Genehmigung erlassen und sind daher anzuweisen, dieses Verbot aufzuheben und alle diesbezüglichen Bekanntmachungen zu entfernen.
SBB-Mediensprecher Schärli sagt dazu: « Die SBB führt einen Praxistest mit erweiterten rauchfreien Zonen durch. Reisende, die sich nicht an die neue Regelung halten, werden höflich angesprochen. Dafür braucht es keine richterliche Verfügung.»
Ein Rechtsprofessor der Universität Zürich schätzt, dass die SBB das Verbot aussprechen dürfe, aber selber keine Bussen erheben dürfe. «Das Verbot könnte über das Hausrecht der SBB geregelt sein.»
Aversion gegen «Verbots»-Begriff
Ein weiterer Punkt von Weidmanns Klageschrift: «Die ohne Bewilligung angebrachten Verbotstafeln und Bodenmarkierungen sind mit sofortiger Wirkung zu entfernen.» Die Tafeln und Markierungen stehen allerdings auf SBB-Areal. Nina Berner, Mediensprecherin des Amtes für Baubewilligungen, sagt: «Für Verbotstafeln üblicher Grösse oder Bodenmarkierungen braucht es keine Baubewilligung. Aus baurechtlicher Sicht sind die Massnahmen nicht erheblich genug, um sie einem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen.»
