Amtliche Publikationen nur noch digital
Jahrzehntelang hat Wetzikon seine amtlichen Publikationen im «Zürcher Oberländer» veröffentlicht. Nun soll der Status des offiziellen Publikationsorgans nach dem Willen des Wetziker Stadtrates an die Website der Stadt übergehen. Möglich macht dies das neue Gemeindegesetz, das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Dieses erlaubt es den Gemeinden, amtliche Publikationen rechtsgültig im Internet zu platzieren.
Neues Reglement
Ende Dezember hat der Stadrat ein eigenes Reglement über die Veröffentlichung von amtlichen Publikationen verabschiedet. Darin ist festgehalten, dass solche Publikationen künftig dienstags und freitags auf der Website der Stadt aufgeschaltet werden sollen. Solche Mitteilungen sollen auch per Push-Nachricht an die Nutzer der Wetziker App weitergeleitet werden.
Der Stadtrat will die Neuregelung bereits auf den 1. Februar in Kraft setzen. Dass er so auf Tempo setzt, hat einen finanziellen Grund: So können die anstehenden Publikationen für die Wahlen im April bereits auf der städtischen Homepage publiziert werden. Wie der Stadtrat in der Begründung seines Entscheides schreibt, könnten damit bereits im laufenden Jahr über 30’000 Franken gespart werden. Jährlich hat die Stadt gut 100’000 Franken für ihre Veröffentlichungen eingesetzt.
Hinweise in der Zeitung
Ganz auf das Gedruckte will der Stadtrat aber doch nicht verzichten. So sollen Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie betreibungsamtliche Versteigerungen werden wie bisher zusätzlich im «Zürcher Oberländer» publiziert. In der Stadt Uster hatte der vorübergehende Verzicht auf die amtlichen Todesanzeigen im «Anzeiger von Uster» im letzten Sommer für grosse Kritik gesorgt.
Die Stadt Wetzikon will beispielsweise auch bei Wahlen oder wichtigen Abstimmungen Hinweise im «Zürcher Oberländer» platzieren, dass die Publikation auf der Website der Stadt erfolgt. Und schliesslich sollen die Mitteilungen auch wie eh und je im Anschlagkasten beim Stadthaus aufgehängt werden.
Parlament noch nicht befragt
Der Grosse Gemeinderat konnte zum neuen Reglement bisher keine Stellung nehmen, wie der Stadtrat in seinem Entscheid festhält. Ob die Einladungen und Beschlüsse des Parlaments weiterhin im Zürcher Oberländer erscheinen sollen, wird das Büro des Grossen Gemeinderates im Laufe dieses Jahres zu entscheiden haben. Im Budget sind die Auslagen für solche Publikationen jedenfalls enthalten. Sollte der Grosse Gemeinderat künftig nicht auf die vollständigen Publikationen in der Zeitung verzichten wollen, würde der Stadtrat das Reglement entsprechend anpassen.
Beschwerde beim Kanton
Doch nicht nur das Parlament könnte eine Kursänderung bewirken. Auch die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Stadtrates zu rekurrieren. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht mehr, läuft doch die 30-tägige Frist – der Entscheid zum neuen Reglement wurde am 27. Dezember 2017 veröffentlicht – schon bald ab.
Auch der Kanton Zürich wollte das Amtsblatt eigentlich ab 2018 nur noch digital veröffentlichen. Wegen einer hängigen Beschwerde erscheint die gedruckte Ausgabe aber vorläufig weiter.
