Hohe Steuerschulden, aber nichts davon gewusst
Die Frau hat Steuerschulden beim Kanton Zürich und der Gemeinde Uster. Von 2013 bis 2016 hat sich ein Betrag in der Höhe von 180‘572 Franken angesammelt. «Ich wusste nicht, dass ich Steuerschulden habe. Niemand hat mich darüber informiert», sagt sie, eine ehemalige Topmanagerin von Sunrise und Swisscom. Ihr Name: Alexandra Reich. Die Österreicherin hat neun Jahre In Uster gewohnt. Sie hat hier immer noch ihr Haus. Das Steueramt habe es mit 35‘000 Franken belastet, um die Steuerschulden aus dem Jahr 2013 zu tilgen, sagt ihr Ehemann, Andrea Reich.
Ich habe mich gefühlt wie ein geschlagener Hund.
Andrea Reich, Ehemann
Ceo in Ungarn
Zurzeit wohnt nur er in dem Haus. Sie kommt hin und wieder nach Uster, wohnt die meiste Zeit in Ungarn, wo sie als CEO der Telefongesellschaft Telenor arbeitet. Der Anzeiger von Uster hat Alexandra Reich eine Nachricht zukommen lassen, die sie auf den Eintrag im Amtsblatt, mit ihrem Namen und Geburtstag, hinwies. «Wir feierten gerade den Geburtstag meiner Frau, als sie die Nachricht von den Steuerschulden auf ihrem Smartphone las. Weil ich die Steuerrechnung meiner Frau jeweils einem Treuhänder zukommen lasse, dachte ich erst, ich hätte etwas versäumt. Ich habe mich gefühlt wie ein geschlagener Hund», sagt Andrea Reich. Seine Frau spricht von einem «Schock».
Publikation zulässig
Weil Alexandra Reich die Schweiz verlassen habe, und nun im Ausland wohne, habe das Steueramt Uster vorerst keine Möglichkeit gehabt, diese Schulden einzutreiben, schreibt Finanzvorsteher Cla Famos auf Anfrage.
Wir haben in Uster pro Jahr ein bis zwei solcher Fälle.
Cla Famos, FDP-Stadtrat
Deshalb habe man sich beim Steueramt entschieden, eine Sicherstellungsverfügung zu eröffnen. Dieses Betreibungsverfahren ermöglicht es der Behörde, das Vermögen der Schuldnerin sicherzustellen. Es ist eine gewichtige Massnahme, weil sie einem vollstreckten Gerichtsurteil gleichkommt und nicht unumstritten, weil die Person mit Namen, Geburtsdatum und AHV-Nummer im Amtsblatt genannt wird. Wenn die betroffene Person nicht per Post erreicht werden kann, ist die Publikation ein zulässiges Mittel, wie aus dem kantonalen Steuerbuch zu erfahren ist.
Wenige Fälle im Jahr
Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion des Kantons Zürich, sagt « Es gilt, öffentliches Interesse mit persönlichem Recht auf das Steuergeheimnis abzuwägen. In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse, und es ist auch gesetzlich abgestützt.» Auf Ebene des Kantons kommen Fälle, bei denen sich eine Person ohne Bezahlen der Steuerrechnungen, ins Ausland absetzt rund 40 Mal im Jahr vor.
In der Gemeinde Uster sei die Zahl gering. Cla Famos, Abteilungsvorsteher Finanzen, sagt: «Wir haben in Uster pro Jahr ein bis zwei solcher Fälle.» Das Prozedere sei zeit- und kostenintensiv und ein Erfolg nicht garantiert. Famos sagt, dass im Einzelfall aufgrund der vorhandenen Aktenlage entschieden werde. In der Regel müsse die Steuerschuld aber schon 1000 Franken übersteigen.
Zusammenarbeit mit Migrationsbehörde
Weil es sich bei der ehemaligen Bewohnerin von Uster um eine ausländische Staatsangehörige handelt, arbeitet das Steueramt mit dem zentralen Migrationsinformationssystem zusammen. Famos sagt: «Bei ausländischen Staatsangehörigen werden entsprechende Steuerschulden dem zentralen Migrationsinformationssystem gemeldet, welches seinerseits die Steuerbehörden informiert, sobald eine dort entsprechend vermerkte Person wieder in der Schweiz zur Anmeldung gelangt. Der Steuerbezug kann dann am neuen Wohnort in der Schweiz ordentlich durchgeführt werden.» Das Steueramt Uster hat allerdings keine Möglichkeit, auf Daten der Polizei oder der Zollorgane zurückzugreifen. «Grundsätzlich sind wir Steuerbehörden. Wir versuchen den Steuerbezug durchzuführen und verfolgen nicht Personen aufgrund einer begangenen Straftat. Zugriff auf Daten der Polizei oder Zollorgane haben wir nicht», so Famos.
Da hat der Amtsschimmel in Uster ordentlich gewiehert.
Andrea Reich
Steuerrechnung im «toten» Briefkasten?
Reich sagt, dass seine Frau bis 2013 Quellensteuer bezahlt habe. Das heisst, dass ihre Steuern direkt vom Arbeitgeber an die Gemeinde bezahlt werden. Von da an sollte sie aber die normalen Einkommens- und Gewinnsteuern entrichten. Doch die Steuerrechnung für das Jahr 2013 habe vier Jahre auf sich warten lassen, sagt Andrea Reich. Er habe den Brief mit der Steuerrechnung der Stadt in den Briefkasten des Treuhandbüros geworfen. Allerdings sei etwas schief gelaufen. «Der Treuhänder hat den Brief nicht bekommen. Ich weiss nicht, was geschehen ist. Vielleicht habe ich ihn auch in den «toten» Briefkasten über demjenigen des Büros eingeworfen», so Reich. Dass er nicht beim Treuhänder nachgefragt habe, sei ein Fehler gewesen. Kein Verständnis habe er jedoch für die lange Bearbeitungszeit der Steuerrechnung, die von 2013 bis 2017 gedauert habe und die Publikation im Amtsblatt: «Da hat der Amtsschimmel in Uster ordentlich gewiehert.» Der Ustermer mit Bündner Wurzeln sagt, was er mit Amtsschimmel meint: «Ich verstehe nicht, wieso das Steueramt weder uns noch den Treuhänder kontaktiert haben. Die Daten waren ja in der Steuererklärung hinterlegt.»
Kontaktierung würde Amtsgeheimnis verletzen
Beim Steueramt will man sich zum konkreten Fall nicht äussern. Cla Famos, Abteilungsvorsteher Finanzen, schreibt aber auf Anfrage: «Generell gilt: Wenn auf Seite 1 der Steuererklärung ein Vertreter erwähnt ist, so darf dieser ausschliesslich für die Steuerveranlagung (Auflage, Einschätzungsvorschläge, Einschätzungsentscheide) kontaktiert werden.» Und weiter: «Eine Kontaktaufnahme mit einem solchen Vertreter in anderen Angelegenheiten, zum Beispiel betreffend Steuerzahlungen, würde das Amtsgeheimnis verletzen.»
Lust auf die Schweiz genommen.
Alexandra Reich, ehemalige Steuerschuldnerin
Entschuldigung der Behörde
Der zuständige Sachbearbeiter beim Ustermer Steueramt habe sich bei ihm entschuldigt, sagt Reich. Überhaupt laufe die Aufarbeitung gut. Die Schulden seien bezahlt, die Immobilie nicht mehr verpfändet und das Amt habe versprochen, dass die noch ausstehende Rechnung von 2016 schnell bei den Reichs eintreffen werde. Diese werden vorrausichtlich dem Standort Uster treu bleiben. Alexandra Reich hat kürzlich ein Einbürgerungsgesuch an die Schweiz gestellt. Noch wartet sie auf den Bescheid der zuständigen Behörde. Sie sagt aber: «Das Vorgehen der Stadt Uster hat mich irritiert und mir die Lust auf die Schweiz genommen.»
