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Einst waren gelbe Tafeln in den Kellern von Wohnhäusern aufgehängt. Darauf standen Informationen über die zugewiesene Zivilschutzanlage. Heute sind diese Beschilderungen nicht mehr in allen Wohnhäusern vorhanden. Dass die gelbe Informationstafel in seinem Keller fehlt, ist anfangs Jahr auch einem Ustermer Bürger aufgefallen. Er fand in seinem Haus keinen Hinweis auf den zugewiesenen Schutzraum und rief bei der Stadt an, um sich kundig zu machen. Allerdings erhielt er erst über Umwege und einen Tag später die nötige Information. Auf den Züriost-Artikel folgte eine Anfrage von Silvio Foiera (EDU) an den Stadtrat. In dieser forderte er die die Einrichtung einer Online-Abfrage für die Ustermer Bevölkerung. Der Stadtrat hat daraufhin den Zivilschutz Uster beauftragt die Wohnadressen in das Webtool einzugeben und sie einem Schutzraum zuzuweisen. Die Dienstleistung kostet die Stadt, neben einem einmaligen Betrag von 3000 Franken, monatlich 205 Franken.
Wir haben darauf geachtet, dass die Wege für die Bewohner möglichst kurz sind und Familien dem gleichen Schutzraum zugewiesen werden.
Thomas Bauert, stellvertretender Kommandant Zivilschutz Uster
Stadtkarte mit persönlichem Schutzplatz
In Zukunft soll der Ustermer Bevölkerung die Webseite www.schutzraumzuweisung.ch als Orientierung dienen. Auf dieser Plattform kann die Wohnadresse eingegeben werden, daraufhin wird der zugewiesene Schutzraum auf einer Stadtkarte angezeigt. Dank des engmaschigen Netzes von insgesamt 1409 Anlagen sind kurze Gehdistanzen die Regel. Stichproben der Redaktion haben aber zumindest in zwei Fällen gezeigt, dass Gehdistanzen von 15 Minuten oder gar einer halben Stunde nötig sind. Thomas Bauert, stellvertretender Kommandant des Zivilschutzes Uster, sagt: «Wir haben darauf geachtet, dass die Wege für die Bewohner möglichst kurz sind und Familien dem gleichen Schutzraum zugewiesen werden. Vereinzelt können aber längere Distanzen vorkommen.» Dies ist von Gesetzes wegen erlaubt. Im Artikel 45 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes heisst es dazu: «Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ist in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen.» Unter zeitgerecht versteht man beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz bis 30 Minuten oder bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten zu Fuss.
Bauert hat inzwischen den beiden Wohnadressen zwei neue, schneller erreichbare Schutzanlagen zugewiesen.
Bewaffneter Konflikt unwahrscheinlich
Die Stadt Uster betreibt das Webtool freiwillig. Mediensprecher Pascal Aebischer vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz schreibt auf Anfrage: «Die Gemeinden sind angehalten, einen Plan über die Bunkerplätze zu führen. Da ein die Schweiz direkt betreffender bewaffneter Konflikt auf absehbare Zeit unwahrscheinlich ist, muss über die Ergebnisse dieser Planung heute nicht vorsorglich informiert werden.» Eine Bekanntgabe der nächstgelegenen Schutzräume erfolge spätestens, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordere. Sprich: Weder besteht eine Pflicht zu den gelben Hinweis-Tafeln noch zum Unterhalt eines Webtools.
«Illusters» Grossschutzraum
Neu im Verzeichnis ist auch der Schutzraum des kürzlich renovierten Einkaufszentrums Illuster. Er befindet sich im zweiten Untergeschoss an das Parkhausdeck grenzend. Mit einer Kapazität von 800 Schutzplätzen zählt er zu den grösseren Schutzräumen der Stadt.
Die Schweiz «igelt» sich ein
Pro Einwohner stellt die Schweiz weltweit die meisten zivilen Bunkerplätze. Allein in Uster sind gemäss Zahlen von 2015 40‘323 Schutzraumplätze vorhanden. Gemessen an der Bevölkerung besteht ein Deckungsgrad von 120 Prozent. Zwar werden von 2015 bis 2020 die Anzahl der Schutzbauten reduziert. Aber grundsätzlich gibt es für jeden Bürger einen Schutzplatz. «Wir machen den Igel», hiess es sogar im Zivilverteidigungsbüchlein von 1969. Landesweit gab es 2012 rund 8,6 Millionen Schutzplätze, was einem Deckungsgrad von rund 108 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Ausland ist die Quote hoch. So beträgt diese in Österreich circa 30 Prozent (2015) und in Deutschland gar nur 1.5 Prozent (2017).
Sind in einer Gemeinde zu wenige Schutzplätze vorhanden, müssen Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume erstellen, ausrüsten und unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). Ausnahmen davon sind in Gemeinden unter 1000 Einwohnern möglich. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden Schutzräume zu erstellen. Wird beim Hausbau kein Schutzraum errichtet oder ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, hat der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag von 400 bis 800 Franken pro Schutzplatz zu bezahlen.
