Warten auf die Barrieren an Neugut-/Ringstrasse
Bei der Glattalbahn, ein Zwischending zwischen Tram und meterspuriger Überlandbahn, kommt es regelmässig zu mittleren und schweren Unfällen. Vor allem dort, wo sich Bahn und Privatverkehr nahe kommen.
Die Kantonsräte Daniel Sommer (Affoltern a.A.), Beat Monhart (Gossau), und Mark Anthony Wisskirchen (Kloten) haben aus Medienberichten erfahren, dass mehrere Barrieren geplant sind, diese jedoch wegen Rekursen massgeblich verzögert oder gar verhindert werden. Vom Regierungsrat verlangten sie im vergangenen Juli deshalb genauere Auskunft.
Bereits Schranken errichtet
Nun liegt die Replik auf diese Anfrage vor. Darin hält der Regierungsrat fest, dass derzeit keine Rekurse gegen Schrankenanlagen mehr hängig seien. Im vergangenen April habe eine neue Schrankenanlage in Wallisellen (West-/Hertistrasse) in Betrieb genommen werden können. In Opfikon kämen an der Flughofstrasse noch in diesem Herbst zwei Schrankenanlagen in Betrieb (Flughof-/Riethofstrasse und Flughof-/Rohrstrasse). Die Schranke an der Flughofstrasse, Übergang Europastrasse, soll in der ersten Hälfte 2018 verwirklicht werden. Noch offen hingegen sei, wann das Schrankenvorhaben in Dübendorf (Neugut-/Ringstrasse) umgesetzt werde.
Ausserdem nimmt der Regierungsrat zur Frage der Sicherheit entlang der Bahn Stellung: Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit bei der Glattalbahn zu verbessern, sei 2013 unter der Leitung der Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) aus Vertretungen der Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ), des Amts für Verkehr, der Kantonspolizei und des Tiefbauamts eine Steuerungsgruppe gegründet worden. Diese prüfe verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Glattalbahn. Darunter gehört auch die zusätzliche Ausrüstung von lichtsignalgesteuerten Knoten mit Schrankenanlagen.
Rückstaus wegen Barrieren
Der Bericht des Regierungsrat zeigt deutlich auf, dass in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umgesetzt wurdet. Neben der Ausrüstung einzelner besonders störanfälliger Verkehrsknotenpunkte mit Schranken wurde die Höchstgeschwindigkeit für die Glattalbahn bei einzelnen anspruchsvollen Kreuzungsbereichen als vorübergehende Sofortmassnahme bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Schranken auf 36 km/h beschränkt. «Mit diesen beiden Massnahmen konnte das Unfallgeschehen bereits merklich verringert werden», bilanziert der Regierungsrat.
Derzeit sind weitere Barrieren in Abklärung. «Schranken verbessern zwar die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich, können aber wegen den Schliesszeiten den Verkehrsfluss des Strassenverkehrs beeinträchtigen oder Ausbauten der Strasse zur Folge haben», gibt der Regierungsrat zu bedenken. Auch sei nicht an allen Knoten genügend Platz für das Aufstellen der Schranken vorhanden.
«Wenn Schrankenanlagen zu entscheidend längeren Wartezeiten und damit zu Rückstaus und Verkehrsbehinderungen führen, können zudem neue Verkehrssicherheitsdefizite entstehen, beispielsweise eine Zunahme von Auffahrkollisionen). Deshalb ist die zusätzliche Ausrüstung von Lichtsignalanlagen mit Schranken in jedem Einzelfall zu prüfen und die Vor- und Nachteile abzuwägen. Dabei kann sehr wohl die Sicherheit stärker gewichtet werden.»
Missachtete Rotlichter
Der Regierungsrat betont, dass auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer von grosser Bedeutung sei. Analysen hätten gezeigt, dass die Mehrzahl der bisherigen Unfälle von einer Missachtung des Rotlichts herrührt. Um die Verkehrsregeln konsequent durchzusetzen, führe die Kantonspolizei an den Unfallschwerpunkten vermehrt Kontrollen durch. Zudem gäbe es im Gebiet der Glattalbahn regelmässig Kampagnen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmert.
Der Regierungsrat misst der Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs entlang der Glattalbahn grosse Bedeutung zu: «Die zuständigen kantonalen Stellen werden die Situation zusammen mit der VBG und der VBZ weiterhin im Auge behalten und – wo nötig und zweckmässig – Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergreifen.»
Die Kantonsräte Daniel Sommer, Beat Monhart und Mark Anthony Wisskirchen erkundigten sich beim Regierungsrat, ob die Farbe Rot, die für Markierungen im Strassenverkehr nur im Zusammenhang mit Velowegen einsetzbar ist, nicht auch für die Kennzeichnung von gefährlichen Stellen angewendet werden darf. Zumal es entlang der Glattalbahn ja mehrfach solche Stellen gibt, bei denen das gerechtfertigt wäre.
Dazu schreibt der Regierungsrat, dass die rote Farbe gemäss einer Weisung des UVEK zur Signalisationsverordnung einzig für Radstreifen verwendet werden dürfe. Deshalb sei die Verwendung einer roten Markierung bei der Glattalbahn nicht möglich. Um dies zu ändern, müssten die Vorgaben des Bundes geändert werden. «Dies ist allerdings nicht angezeigt.» Wegen der geringen Wirkung der farbigen Beläge werde die Einfärbung von Gefahrenstellen, unabhängig der verwendeten Farbe, als wenig zweckmässig erachtet.
