Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Politik

Lohngleichheit in Uster auf dem Prüfstand

Innenminister Alain Berset hat 2016 die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» aufgesetzt. Wie Uster haben die meisten Gemeinden das Grundsatzpapier nicht unterzeichnet. Doch nun tut sich in Uster etwas.

Die Stadt Uster gehört nicht zu den Unterzeichnern der Charta. (Bild: Mike Gadient), Innenminister Alain Berset versucht seit über einem Jahr Kantone und Gemeinden für eine Unterzeichnung der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zu bewegen. (Bild: Keystone)

Lohngleichheit in Uster auf dem Prüfstand

Über ein Jahr ist es her, dass Bundesrat Alain Berset eine Charta (siehe Box) verfasste, welche die Lohngleichheit von Mann und Frau im öffentlichen Sektor anstrebt. Die Bilanz ist ernüchternd: Nebst dem Bund haben nur gerade 12 Kantone und 24 Gemeinden das Grunsatzpapier unterzeichnet. Die Stadt Uster gehört nicht dazu. In Uster habe man Kenntnisse von Bersets Charta, wie Stadtschreiber Daniel Stein auf Anfrage bestätigt. Unabhängig davon hätten Vertreter der Stadt und Vorstandsmitglieder des Verbands des städtischen Personals (VSPU) das Thema Lohngleichheit vorletzte Woche diskutiert. Im Anschluss an das Treffen habe der Personaldienst den Auftrag erhalten die Löhne der städtischen Mitarbeitenden systematisch zu vergleichen.

Keine Lohnunterschiede in Uster erwartet

«Es gibt in der Stadt Uster keine Anhaltspunkte dafür, dass Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen», erklärt Stein. Die Stadt Uster verfügt über Lohnklassen und Lohnstufen, die eng an das kantonale Lohnsystem angelehnt sind. Jede ausgeschriebene Stelle sei vor der Besetzung nach diesem Raster eingestuft worden und es sei dabei völlig unerheblich, ob sie von einer Frau oder einem Mann besetzt werde. Dementsprechend dürften keine signifikanten Lohndifferenzen vorkommen. «Die Stadt Uster bekennt sich vorbehaltslos zum Anspruch auf gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit.»

Für die Stadt Uster sei die Unterzeichnung durchaus eine Option, sagt Stein. Erst führe aber der Personaldienst den Lohnvergleich durch.

Winterthur für Charta

Winterthur hat die Charta anfangs dieses Jahres unterschrieben. Linda Nussbaumer, Kommunikationsbeauftragte Departement Kulturelles und Dienste, schreibt auf Anfrage: «Es handelt sich um ein Bekenntnis zum verfassungsmässigen Gleichstellungsgrundsatz. Die Stadt Winterthur kann so einen über die Verwaltungsarbeit reichenden Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Weg Richtung Lohngleichheit leisten. Damit will die Stadt ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.»

Die Unterzeichnung der Charta war für Winterthur vor allem ein symbolischer Akt, erklärt Nussbaumer. Die Stadt habe die Anliegen der Charta schon zuvor erfüllt.

Hoher Aufwand befürchtet

In der SRF-Sendung «Rundschau» monierten kürzlich Gemeinde-und Kantonsvertreter den hohen administrativen Aufwand, der mit den Verpflichtungen der Charta einhergehe.Dem widerspricht Sylvie Durrer, Amtschefin des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros: «Das Argument, dass die Prüfung zu viel kostet, ist fadenscheinig. Eine Durchführung der Lohnanalyse kostet nur ein paar Tage einer HR-Fachperson.»

Lohngleichheit: Schweiz steht schlecht da

Seit 1981 ist die Lohngleichheit in der Bundesverfassung festgeschrieben. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau, welches auch die Lohngleichheit durchsetzen sollte, ist seit 1996 in Kraft. Die Schweiz steht gemäss dem Global Gender Gap Report 2016, einem vom World Economic Forum erstellten Bericht, in Sachen wirtschaftlicher Gleichstellung von Frau und Mann nur auf dem 30. von 142 Rängen.

Gemäss einer Datenerhebung des Bundesamts für Statistik verdient eine Frau durchschnittlich 1412 Franken weniger im Monat (Daten aus dem Jahr 2014). Davon können 819 Franken begründet werden (z.B. Dienstjahre, Ausbildungsniveau, Anforderungsniveau, Branche). 593 Franken aber basieren auf einer Diskriminierung.

 

Die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» im Wortlaut:
 
1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
 
2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
 
3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
 
4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
 
5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns