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Helikopterflüge auf Hasenstrick zulässig

Auf dem Flugfeld Hasenstrick dürfen künftig wieder Helikopter abheben oder landen. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, Bewilligungen für Helikopterrundflüge zu verbieten.

Laut dem Bundesgericht gibt es keine gesetzliche Grundlage, Helikopterrundflüge beim Flugfeld Hasenstrick generell zu verbieten. (Archivbild: Seraina Boner)

Helikopterflüge auf Hasenstrick zulässig

Noch im Mai 2015 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) der Hasenstrick Liegenschaften AG anlässlich eines Oldtimer-Treffens erlaubt, Helikopterrundflüge ab dem Flugfeld Hasenstrick durchzuführen.

Als im September 2015 eine ähnliche Veranstaltung auf dem Flugfeld vorgesehen war, verbot das Bazl den Organisatoren unter Strafandrohung, auf dem Flugfeldareal sowie im Umkreis von 500 Metern Starts und Landungen mit Hubschraubern und Helikopterrundflüge durchzuführen.

Bewilligung vom Gegner

Das Bundesverwaltungsgericht schützte dieses Vorgehen vor einem Jahr und verwies darauf, dass es sich beim Flugfeld Hasenstrick, in dessen Perimeter sich das Grundstück der Hasenstrick Liegenschaften AG befindet, um ein im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt eingetragenes Flugfeld und damit um einen Flugplatz im luftfahrtrechtlichen Sinn handelt.

Da die Betriebsbewilligung für das Flugfeld auf den Verein Fluggruppe Hasenstrick lautet, ist nach Auffassung der Richter in St. Gallen nur der Verein Fluggruppe Hasenstrick, der mit der Hasenstrick Liegenschaften AG seit Jahren im Streit liegt, berechtigt, Abflüge und Landungen auf dem Flugfeld zu bewilligen.

Generelles Verbot aufgehoben

Das Bundesgericht hat diese Argumentation des Bazl beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichts über den Haufen geworfen. Laut dem Urteil aus Lausanne gibt es keine gesetzliche Grundlage, Starts und Landungen von Hubschraubern und damit die Durchführung von Helikopterrundflügen im Perimeter des Flugfelds Hasenstrick generell zu verbieten. Gleichzeitig weist das Bundesgericht aber darauf hin, dass die Aufhebung des generellen Verbots, nicht bedeutet, dass die Organisatoren von Anlässen nun gänzlich frei wären.

Bewilligung notwendig

Die Hasenstrick Liegenschaften AG hat sich an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu halten und hat bei Durchführung einer öffentlichen Flugveranstaltung eine Bewilligung des Bazl oder der Standortgemeinde einzuholen. Zudem hat sie darauf zu achten, dass die Anzahl von Landungen und Starts von Helikoptern auf dem Flugfeld Hasenstrick nicht ein Ausmass annimmt, das aus luftfahrt-, raumplanungs- oder umweltrechtlicher Sicht nicht zu tolerieren ist.

 

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