Politik

Gestaltungsplan fürs PUK-Areal in Rheinau liegt auf

Der Kanton Zürich will den Standort der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) in Rheinau sichern und weiterentwickeln. Ein nächster Schritt dazu ist getan: Der kantonale Gestaltungsplan «PUK-Areal Neu-Rheinau» liegt seit heute Freitag bis 18. September öffentlich auf.

Der Kanton schafft zurzeit die planrechtlichen Voraussetzungen, um die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich in Rheinau weiterzuentwickeln. (Bild: Screenshot Google Streetview)

Gestaltungsplan fürs PUK-Areal in Rheinau liegt auf

Der Kanton Zürich schafft zurzeit die planrechtlichen Voraussetzungen, um die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) in Rheinau weiterzuentwickeln. Ein weiterer Schritt dazu konnte nun getan werden. Seit heute Freitag liegt der kantonale Gestaltungsplan «PUK-Areal Neu-Rheinau»  für die Standortsicherung  für rund zwei Monate öffentlich auf. Dies gab Gesundheitsdirektion und Baudirektion bekannt.

Der Gestaltungsplan umfasst das gesamte PUK-Areal und beinhaltet nebst Angaben zur Bebauung auch Aussagen zum Freiraum, zur Erschliessung und Parkierung sowie zur Umwelt. Dessen Grundlage ist der Masterplan «Entwicklung PUK-Areal Neu-Rheinau», den der Regierungsrat im Januar 2015 zustimmend zur Kenntnis nahm.

Ausbau von bestehenden Kliniknutzungen

Mit dem Gestaltungsplan werden die Grundlagen für eine städtebaulich, architektonisch und freiräumlich hochwertige sowie wirtschaftliche Weiterentwicklung der Anlage in Etappen geschaffen, heisst es in einer Mitteilung. Zu diesem Zweck soll der Ausbau von bestehenden Kliniknutzungen für Psychiatrie und Forensischer Psychiatrie ermöglicht werden.

Zudem seien weitere öffentliche Nutzungen möglich, um kantonale Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Soziales, Justiz, Bildung, Erziehung und Kultur in den denkmalgeschützten Bauten des historischen Ensembles erfüllen zu können.

Rheinau und Planungsgruppe Weinland werden angehört

Die Unterlagen liegen noch bis 18. September öffentlich auf. Zudem werden die Gemeinde Rheinau sowie die Zürcher Planungsgruppe Weinland angehört. Nach der Auswertung der der Anhörungen und der öffentlichen Auflage sowie allfälligen Anpassungen wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt.

Der kantonale Gestaltungsplan sowie weitere Grundlagen sind hier verfügbar. (red)

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