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Der grosse Graben durch die Siedlung

Das Sängglenquartier könnte zum Präjudiz für die Schweiz werden: Für einmal will nicht der Kanton die Unterschutzstellung, sondern die Eigentümer. Aber nicht alle.

Etwas überwachsen, aber immer noch schützenswert. Zumindest für die einen. (Bild: Nathalie Guinand)

Der grosse Graben durch die Siedlung

Die Unterschutzstellung des Sängglenquartiers in Pfaffhausen hat  eine intensive Phase hinter sich: Die Zürcher Baudirektion schickte eine neue Verordnung in die Vernehmlassung. Noch bis diesen Freitag können sich die Betroffenen zum Entwurf äussern, darunter die 52 Hauseigentümer sowie der Fällander Gemeinderat.

Sicher ist jetzt schon: Zwischen den Befürwortern und den Gegnern tut sich erneut eine grosse Kluft auf (wir berichteten). Für die einen reichen wie bisher die privatrechtlichen Abmachungen aus – sogenannte Servitute –, um die Siedlung vor entstellenden Veränderungen zu schützen. Für andere braucht es einen verbindlicheren Schutz.

Wert ist gegeben

Im Grundsatz bestreitet niemand die Besonderheit des Quartiers. Die von den Architekten Philipp Bridel und Hugo Spirig in den 1960er- und 1970er-Jahren in Etappen erbaute Siedlung besteht aus ein- bis zweigeschossigen Flachdach-Häusern in einheitlichem und doch vielfältigem Stil, verstreut über eine Parklandschaft. Sie gilt als beispielhafte Antwort der Nachkriegszeit auf die fortschreitende Zersiedelung. 
Den Gegnern der Unterschutzstellung reicht aber ein formeller Erhalt der Siedlung. Die neue Verordnung, die jetzt aufliegt und sich an der damaligen Empfehlung der Denkmalpflegekommission orientiert, fordert aber den Substanzerhalt. Materialien dürfen also nicht gleichwertig ersetzt werden, sondern müssen von genau gleichem Bestand sein. Was Renovationen für die Besitzer teuer machen könnte. Für die Gegner kommt die Unterschutzstellung deshalb einer Teilenteignung gleich.

Einer, der sich deshalb entschieden gegen die Unterschutzstellung stellt, ist Beat M. (Name der Redaktion bekannt) Als Vermieter eines Hauses im Quartier ist er vom Entscheid vorwiegend finanziell betroffen: «Ein Haus unter Denkmalschutz ist wie ein Auto, das man nur von x nach y fahren darf», beschreibt er die befürchtete Einschränkung. «Diskutiert werden muss dann über jede Gartenplatte, jedes Erdbeerbeet.» Und die Vorschriften betreffen nicht nur den Aussenbereich. «Auch innen, wo es niemand sieht, sind den Eigentümern die Hände gebunden als handle es sich um ein Schloss aus dem 18. Jahrhundert.»

Er wundert sich zudem, warum sich die kantonale Denkmalpflege diese Mehrarbeit überhaupt verschaffen will. «Jede einzelne Renovation wird ein kostenpflichtiges Gesuch benötigen, jede bereits getätigte Renovation kann unter die Rückbauverpflichtung fallen, wenn die sogenannte Bestandesgarantie nicht vollumfänglich greift.» 

Nicht in der Altstadt

Als Bewohner eines Sängglen-Hauses geht die Angelegenheit Volker Leichsering direkt an: Er stört sich daran, dass eine kleine Minderheit eine Unterschutzstellung gegenüber einer Mehrheit «durchzwängen» will. Auch für ihn kommt eine Unterschutzstellung einem Wertverlust gleich. «Ich habe mit verschiedenen Maklern geredet, und es ist unbestritten: Würde es sich um ein historisches Haus in der Altstadt von Zürich handeln, wäre der Denkmalschutz ein Wertgewinn.» Die Sache läge aber anders bei einem Haus in der Peripherie, welches für Normalbürger aussehe wie jedes andere Haus. «Wer sich hier ein Haus kauft, will in den laufenden Jahren möglichst geringe Kosten haben. Es wird aber unverkäuflich, wenn man wegen einer Schutzverordnung auf ewig zum Werterhalt mit Originalmaterialien gezwungen ist.»

Überdies sei sein eigenes Haus, das er 1998 gekauft hat, im Innenbau so verrottet gewesen, dass er es komplett sanieren musste. «Mein Haus erfüllt innen die jetzt vorgesehenen Kriterien der Denkmalpflege schon längst nicht mehr.» Weiter kritisiert Leichsering das Zustandekommen des Berichts der Denkmalpflegekommission. «Niemand von der Gegnerschaft wurde angehört. Konsultiert wurden bei der damaligen Begehung auf dem Areal nur Befürworter aus der Siedlung.»

Brisant: Zwei davon sind die Eigentümer Pierre-André Schärer und Christine Enzmann. Schärer hat im Gemeinderat das Hochbauressort unter sich, Enzmann arbeitet im Hochbaudepartement der Stadt Zürich. «Da stellt sich die Frage nach der behördlichen Unbefangenheit», sagt Leichsering.

Vorwurf «Hüslibünzlitum» 

Den Vorwurf der Befangenheit weist Pierre-André Schärer zurück. «Ich bin erst seit 2014 Hochbauvorstand und seither in Sachen Sängglenquartier im Gemeinderat immer in den Ausstand getreten.» Richtig sei, dass er beim Gang durch das Areal zugegen gewesen sei. «Aber», fragt er zurück, «sollten die Gegner der Unterschutzstellung bei einem Augenschein der Denkmalpflege zeigen, wie hässlich die Architektur ist? Absurd.»

Schärer bestreitet überdies, dass die Häuser durch den Schutz weniger wert sein könnten. Seit 2010 hätten die Sängglen-Häuser zu Rekordpreisen die Hand gewechselt, und es bestehe eine Warteliste für den Kauf. Schärer: «Eine Schutzverordnung garantiert den Erhalt dieser Häuser besser als die privaten Servituten.» Viele hielten sich nämlich nicht an diese, beispielsweise sichtbar an den stark überwachsenen Gärten. «Dabei sind gerade die offenen Gärten ein Merkmal dieser Siedlung, die als grosszügige Parklandschaft angelegt ist.» Nebst der Einheitlichkeit der Materialien, Farben und Proportionen sei sie ein wichtiger Teil der hohen architektonischen Qualität. «Besucher sind vom Quartier immer begeistert.»

Wegen Servituts-Verletzungen ging Schärer mit Nachbarn auch schon vor Gericht. «Dies ist unangenehm, aber leider der einzige zielführende Weg und ein Grund mehr, warum es einen verbindlichen, öffentlich-rechtlichen Schutz braucht», meint er. «Dann müssen Nachbarn nicht mehr gegeneinander prozessieren.» Für Schärer sind die Gegner dem Zeitgeist des übersteigerten Individualismus erlegen. Oder anders gesagt: «Des Hüslibünzlitums mit Gartenhag und hohen Hecken.» Dies sei aber das Gegenteil dessen, was die Architekten damals beabsichtigt haben und wozu man sich beim Erwerb verpflichtet habe.

Letztlich betrifft Schärers Hauptmotiv noch etwas ganz Aktuelles: «Die Gegner realisieren noch immer nicht, dass aufgrund der Energiestrategie 2050 auch Sängglenhäuser energetisch eingestuft werden – analog zu Autos – und somit ohne Denkmalschutz hohe Abgaben und Isolationskosten auf sie zukommen werden.»

Falsche Unterstellungen

Auch Befürworterin Christine Enzmann weist den Vorwurf der Befangenheit von sich: «Die handelnde Denkmalpflegekommission ist eine kantonale Behörde. Ich arbeite beim Amt für Städtebau der Stadt Zürich und habe absolut nichts mit der kantonalen Behörde zu tun.» Die Unterstellungen dienten einzig der Stimmungsmache und zielten unnötig auf Personen statt auf die Sache. Wie für Schärer reichen auch für sie die privaten Servitute nicht aus: «Bei Verstössen müssen einzelne Eigentümer ein mühsames und teueres privatrechtliches Vorgehen vor Zivilgericht durchführen.»

Laut Enzmann ist die Gemeinde Fällanden beim ersten Gutachten 2003 tatenlos geblieben. Aufgrund erneuter Verstösse sei die Denkmalpflegekommission wieder aufmerksam auf den Fall geworden. «Das zweite Gutachten 2012 hat der Siedlung nun eine klar überregionale Bedeutung zugemessen. Deshalb gehört sie jetzt unter Schutz.»

Einfluss auf die Steuern

Daniel Lienhard wohnt zwar nicht im besagten Quartier, aber als langjähriges Mitglied der Fällander Rechnungsprüfungskommission und als diplomierter Treuhandexperte hat er noch einen ganz anderen Blick auf die Sache. Er befürchtet, dass die Unterschutzstellung einer ganzen Siedlung negative finanzpolitische Folgen für die Gemeinde haben könnte. Beispielsweise durch Einbussen bei den Steuern. «Bei einer Unterschutzstellung werden die betreffenden Eigentümer eine Reduktion des Steuerwertes ihrer Liegenschaften verlangen, was zur Folge hat, dass sich der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert und somit das steuerbare Einkommen und Vermögen ebenfalls vermindert.» Ferner würden sich in den Augen des Finanzexperten künftig die Unterhaltskosten verteuern, was sich ebenfalls negativ auf die Steuereinnahmen für die Gemeinde auswirken werde.

Den Kopf schüttelt er deshalb besonders über die Gemeinde, die sich bisher aus dem Verfahren rausgehalten hat. «Unter dem Vorwand der Neutralität», wie Lienhard sagt, «dabei passt das Verhalten zur bisherigen bequemen Politik der Gemeinde in dieser Sache.» Dies, obwohl die Schulgemeinde mit einem Kindergartengebäude selbst wertmindernd betroffen ist und dessen geplanter Verkauf dadurch signifikant erschwert wird. Lienhard korrespondierte in dieser Sache bereits mit der Gemeinde, doch bislang hat er nach eigener Angabe noch keine befriedigende Antwort erhalten.

Auf Anfrage heisst es aus der politischen Gemeinde, dass man sich zum Entwurf der kantonalen Schutzverordnung nicht geäussert habe. Es handle sich beim Sängglenquartier um ein Objekt von überkommunaler Bedeutung, so die Begründung. Zu den Befürchtungen, dass sich die Unterschutzstellung negativ auf den Finanzhaushalt auswirken könnte, vermag sich die Gemeinde zurzeit nicht äussern. Im ganzen Kanton seien keine solchen Fälle bekannt, heisst es weiter.

Die Baudirektion wird nach allen Eingaben nochmals über die Bücher gehen und bis zirka Herbst eine definitive Verordnung verfassen. Es ist zu erwarten, dass gegen diese Verordnung Rekurse eingehen werden. So bleibt der ungewöhnliche Fall, bei dem für einmal Hausbesitzer auf die Unterschutzstellung ihres Eigentums pochen, vermutlich ein Fall für die Gerichte, der durch alle Instanzen geht und voraussichtlich über mehrere Jahre dauert.  
 

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