Politik

Wie schlimm ist die Fluktuation in Ringwil?

Der Hinwiler Kantonsrat Peter Preisig (SVP) wundert sich in einer Anfrage über die Fluktuation im Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil. Der Regierungsrat gibt in seiner Antwort Entwarnung.

Immer wieder in den Schlagzeilen: Das Vollzugszentrum Bachtel in Ringwil. (Bild: Christian Merz)

Wie schlimm ist die Fluktuation in Ringwil?

Aufgrund von Medienberichten ist der Hinwiler Kantonsrat Peter Preisig (SVP) über die Situation im Vollzugszentrum Bachtel in Ringwil alarmiert. In einer Anfrage schreibt er, die Zufriedenheit der Mitarbeiter sei gemäss Medienberichten nicht optimal. Seit einem Führungswechsel 2014 soll die Fluktuation zugenommen haben.

Dabei stellt er die Frage, wie viele Frühpensionierungen und Kündigungen es seit dem Führungswechsel gegeben hat. Zudem fragt er mit Bezug auf eine Mitarbeiterbefragen, wer jene Fragen erstellt und ausgewertet hat. Er will aber auch wissen, ob krank geschriebene Mitarbeiter intakte Chancen zur Rückkehr hätten und wie die Amtsleitung die «bekannten Probleme» lösen wolle.

Keine markante Zunahme

Der Regierungsrat zeigt in einer Statistik, dass die Fluktuation nicht markant zugenommen hat. 2014 verliessen drei Personen den Betrieb, 2015 fünf Personen, 2016 sieben. Doch auch 2011 kam es schon zu einem Abgang von sechs Personen in einem Jahr, 2010 waren es fünf. Das Vollzugszentrum verfügt über 45 Stellen.

Die Analyse der Gesamtsituation in Ringwil habe ein externer Berater im Herbst 2015 durchgeführt. Der Berater habe zwölf Interviews mit Mitarbeitern geführt und 14 schriftliche Rückmeldungen ausgewertet. Dazu komme eine interne Mitarbeiterumfrage, die alle drei Jahre bei sämtlichen Mitarbeitern der Direktion der Justiz und des Innern durchgeführt werde, so der Regierungsrat.

Neue Gefässe geschaffen

Die Analyse habe dazu geführt, dass «neue Kommunikations- und Sitzungsgefässe» für die Mitarbeiter geschaffen wurden. Zudem sei teils die Aufgaben- und Kompetenzenregelung überarbeitet worden.

Bezüglich länger dauernden Absenzen wegen Krankheit oder dergleichen schreibt der Regierungsrat, dass ein Arbeitsverhältnis nur in Einzelfällen aufgelöst werden müsse. Die Auflösung gelte dann als unverschuldet und dem betreffenden Mitarbeiter stünde gegebenenfalls eine Abfindung zu. Der Kanton als Arbeitgeber biete aber im Bedarfsfall auch ein Case Management an. Dieses diene dem Zweck, dem erkrankten Mitarbeiter die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. «Dieses Verfahren wurde eingeführt, um die soziale Verantwortung des Kantons als Arbeitgeber wahrzunehmen», heisst es in der Antwort.

Wechsel auch nach Ringwil

Im Fazit schreibt der Regierungsrat, dass sich die Fluktuation im Vergleich zu anderen Institutionen des Amtes für Justizvollzug im Durchschnitt bewege. Zudem würden Mitarbeiter aus anderen Zürcher Gefängnissen ins Vollzugszentrum in Ringwil wechselten.

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