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Anwohner laufen Sturm gegen Überbauung

Auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Iten im Wetziker Binzacher sollen 50 Wohnungen entstehen. Die Aussicht auf siebenstöckige Wohnblocks lässt die Anwohner im angrenzenden Einfamilienhausquartier Sturm laufen.

Ein Einfamilienhausquartier in Bedrängnis: Der Gestaltungsplan sieht bei der ehemaligen Gärtnerei siebenstöckige Häuser vor. (Bild: Christian Merz), Drei hohe Wohnhäuser: Die Anrainer sind nicht erfreut. (Grafik: Andreas Steiner)

Anwohner laufen Sturm gegen Überbauung

Das Gebiet zwischen der Bahnlinie Wetzikon-Pfäffikon, der West- und der Motorenstrasse wandelt sich rasant. Wie Pilze schossen in den letzten Jahren Neubauten aus dem Boden – zum Arbeiten, vor allem aber fürs Wohnen. Baukräne zeigen an, dass die Bauerei weitergeht. Und Planer brüten über Konzepten, wie die letzten Freiflächen überbaut werden könnten.

Mitten drin liegt das Einfamilienhausquartier Binzstrasse. Eine Gruppe von Häusern aus einer anderen Zeit; vor 60 Jahren ennet der Bahnlinie auf bescheidenen Parzellen im Grünen erbaut. Noch wirkt die Lage idyllisch. Nach Norden und Osten schweift der Blick über offenes Feld bis zum Bahndamm, nach Süden zur verlassenen ehemaligen Gärtnerei Iten.

«Das ist eine Zumutung»

Mit der Idylle soll es bald vorbei sein. Die Eigentümergemeinschaft, der das Gärtnereiareal samt Wohnhaus gehört, plant eine dichte Überbauung. Auf den gut 6000 Quadratmetern sollen 50 Wohnungen entstehen. Noch sind nicht alle Details klar, etwa was mit dem  bestehenden Gärtnerei-Wohnhaus geschieht. Möglich wären ein Umbau, eine Erweiterung, ein Abbruch oder ein Ersatzbau. Fest steht aber, dass südlich davon entlang der Binzacker- und der Binzstrasse drei siebengeschossige Wohnblock hochgezogen werden sollen.

Die Bewohner der benachbarten Einfamilienhäuser sind entsetzt. «Das ist eine Katastrophe für das ganze Quartier», kommentiert Manuel Stoop die Pläne. «Wir fürchten um unsere Lebensqualität.» Direkt angrenzend an ihre Häuser entstünden 21 Meter hohe Baukörper, kritisiert Stoop. «Das ist eine Zumutung.» Zumal der Gestaltungsplan diesbezüglich vom städtebaulichen Leitbild, auf dem er basiert, abweicht.

Maximale Ausnützung

Das Leitbild fordert zwar ebenfalls eine hohe Verdichtung – «in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Kempten». Es empfiehlt aber auch, dass die Neubauten zu den gewachsenen Strukturen wie dem Einfamilienhausquartier durch abgestufte Höhen Rücksicht nehmen.

Die Eigentümergemeinschaft und die Projektentwickler SRT Architekten aus Zürich sehen das anders. Trotz beträchtlicher Baudichte werde dank der versetzten Anordnung und der geringen Gebäudelänge der drei Wohnblocks eine lockere Bebauungsstruktur erreicht, sind sie überzeugt. Dadurch entstehe ein «verträglicher Übergang» zum nordseitig angrenzenden Quartier, der die dortige Einfamilienhausstruktur respektiere.

Die Anwohner wurden vor kurzem über die Absichten von Eigentümergemeinschaft und Projektentwickler informiert. Der Grund: Bis 20. März liegt auf  dem städtischen Bauamt der private Gestaltungsplan Binzacher auf, die Grundlage für die Überbauung. Der Gestaltungsplan legt vier  Baubereiche fest und ermöglicht die baurechtlich in dieser Zone erlaubte maximale Ausnützung von 22 860 Kubikmetern.

Einwendungen angekündigt

Für Anwohner Stoop ist klar: Er wehrt sich mit einer Einwendung gegen den Gestaltungsplan. Er wird nicht der Einzige sein. «Ich weiss, dass weitere Anwohner aktiv werden und hoffe auf möglichst viele Einwendungen.» Denn Anlass zu Kritik gibt auch die geplante Verkehrserschliessung. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit 75 Abstellplätzen soll unmittelbar am südöstlichsten Einfamilienhaus vorbeiführen. «Die Lärmimmissionen werden massiv zunehmen», fürchtet Stoop.

Den Kritikern ist bewusst, dass die Bau- und Zonenordnung im zentrumsnahen, vom öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Gebiet dichte Überbauungen fordert. «Es muss aber nicht zwingend das Maximum sein», sagt Stoop. «Es ginge auch mit etwas weniger Rendite für die Grundeigentümer.» Zudem profitierten von den Bauvorschriften nur Eigentümer von grossen Flächen. Die Einfamilienhausbesitzer mit ihren kleinen Grundstücken hätten wegen der grossen Grenzabstände von acht Metern nichts von den Verdichtungsmöglichkeiten.

Anwohner bleiben dran

Nach der Auflagefrist werden die Eigentümergemeinschaft und die Baukommission die Einwendungen prüfen müssen, sie  berücksichtigen oder begründet ablehnen. Auch das kantonale Amt für Raumordnung und Entwicklung wird den Gestaltungsplan prüfen. Das letzte Wort haben der Stadtrat und die Baudirektion. Bis sie bauen kann, wird die Eigentümergemeinschaft eine weitere Hürde nehmen müssen. Im Baubewilligungsverfahren können die Anwohner Rechtsmittel ergreifen.

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