Wie verhindert Dübendorf eine zu hohe Einschätzung?
In Maur geriet kürzlich ein Bauer durch die Einschätzungspraxis der Gemeinde in starke finanzielle Bedrängnis (wir berichteten). Aufgrund einer psychischen Erkrankung war es ihm seit über zehn Jahren nicht möglich, seine Steuererklärung einzureichen.
In der Folge wurde sein Einkommen von Jahr zu Jahr höher eingeschätzt, sodass sich schliesslich 80‘000 Franken Steuerschulden angehäuft hatten und er beinahe seinen Hof verloren hätte. Vergleichbare Fälle hat es in den vergangenen Jahren im Kanton Zürich immer wieder gegeben – etwa in Dürnten, wo ein Mann letztlich 300‘000 Franken zu viel einbezahlt hatte.
Annullierung möglich?
Die Gemeinderätinnen Flavia Sutter und Brigitte Kast (beide Fraktion SP/Grüne) fragen in einer Interpellation den Stadtrat Dübendorf an, ob in der Abteilung Steuern Fälle bekannt sind, in denen Steuerpflichtige mangels Steuererklärung wiederholt eingeschätzt werden mussten.
Weiter möchten Sutter und Kast wissen, wie die Abteilung Steuern eine Diskriminierung aufgrund psychischer Krankheiten oder Lernbeeinträchtigungen durch wiederholte Einschätzungsentscheide verhindert und ob es möglich ist, solche Diskriminierungen zu vermeiden. Sollte eine solche bereits erfolgt sein, fragen Kast und Sutter, ob es für die Stadt möglich ist, Steuerforderungen zu annullieren und bezahlte Gemeindesteuern zurückzuerstatten. (zo)