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Unesco-Kulturerbe: keinerlei Aktivitäten

Eingereichte Initiative hin oder her: Es gibt derzeit kein laufendes Verfahren für eine mögliche Aufnahme des Dübendorfer Militärflugplatzes auf die Liste Indicative des Unesco-Weltkulturerbes.

Der Flugplatz Dübendorf wird in absehbarer Zeit nicht ins Unesco-Weltkulturerbe aufgenommen. (Bild: Martin Liebrich) (Bild: Fabio Meier)

Unesco-Kulturerbe: keinerlei Aktivitäten

Der Dübendorfer Militärflugplatz als Unesco-Weltkulturerbe – das zumindest wünscht sich der Dielsdorfer Pit Wyss. Dafür hatte er eine entsprechende Einzelinitiative eingereicht (wir berichteten). Den Ball zu diesem Vorstoss aufgenommen haben die drei Kantonsräte Orlando Wyss (SVP, Dübendorf), Michael Welz (EDU, Oberembrach) und Christian Luceck (SVP, Dänikon).

Sie erkundigten sich in einer Anfrage, wie der Zürcher Regierungsrat zum historischen Wert des Ensembles steht – auch in Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Kanton Zürich bis Ende 2017 das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung überprüft.

«Wichtige historische Bedeutung»

Nun liegt die Antwort vor. Darin schreibt der Regierungsrat, dass das Ensemble Militärflugplatz Dübendorf bereits im Jahr 2003 mit einem Grossteil der sich im Flugplatzareal befindlichen Einzelgebäude zur Aufnahme in das Inventar vorgesehen und deshalb auf die Objektliste gesetzt worden sei. «Als einer der ältesten noch bestehenden Flugplätze und als das bis 1948 wichtigste Flugzentrum der Schweiz ist dem Flugplatz Dübendorf in seiner Gesamtheit eine wichtige historische Bedeutung beizumessen.»

Zum jetzigen Zeitpunkt ist laut Regierungsrat weder eine Abklassierung noch der Verzicht auf Unterschutzstellung vorgesehen. Auch Einzelobjekte, die nicht auf der Objektliste verzeichnet sind, werden bei Planungen von der kantonalen Denkmalpflege berücksichtigt und deren Bedeutung im städtebaulichen Gefüge beurteilt.

Keine neuen Erkenntnisse

Dass Pit Wyss mittels einer Einzelinitiative die Unterschutzstellung als Unescu-Weltkulturerbe erreichen möchte, ist dem Regierungsrat bekannt. «Hingegen kennt die kantonale Denkmalpflege kein laufendes Verfahren beim Bundesamt für Kultur betreffend die Evaluation des Flugplatzes Dübendorf als möglicher Kandidat für die Liste Indicative als Unesco-Weltkulturerbe.»

Sie sei folglich auch nicht daran beteiligt, und es würden dementsprechend auch keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die bei der Überprüfung des Inventars zu berücksichtigen wären.

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