Politik

Der See – Flugverbotszone für Drohnen

Seit über einem Jahr ist das Fliegen von Drohnen über dem Greifensee und dem Pfäffikersee nicht mehr gestattet. Ein Verbot, das vielen aber noch unbekannt ist.

Bis hierher und nicht weiter: Über der Erholungszone am Greifensee ist das Fliegen mit Drohnen und Modellflugzeugen erlaubt, wie hier an der Schifflände Uster. Sobald sich das Flugobjekt aber über das Ufer auf die Seefläche bewegt, befindet es sich in der Schutzzone. (Archivbild: David Kündig)

Der See – Flugverbotszone für Drohnen

«Drohnisten halten sich stets an die gesetzlichen Bestimmungen und Ausführungen.» So steht es im Verhaltenskodex des Schweizerischen Verbands Ziviler Drohnen. Und weiter: «Als Drohnist achte ich auf Tiere und die Umwelt, die weder gestört, irritiert noch belastet werden wollen.»

Letzteres ist nicht nur ein guter Vorsatz: Seit Juli 2015 gilt in den Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ein Gesetz, das den Betrieb von ­zivilen unbemannten Luftfahrzeugen, Modellfliegern und Drohnen verbietet – so auch am Greifensee.

Wenig bekanntes Verbot

Nur scheint es so, als würde niemand dieses Verbot kennen. Dies berichten zumindest die Ranger. Sie patrouillieren im Auftrag der Greifensee-Stiftung, die ihren Sitz in Uster hat, um den See.

In den letzten eineinhalb Jahren habe die Anzahl der Drohnen, die in die Luft gelassen würden, deutlich zugenommen, sagt Laura Walther, stellvertretende Leiterin der Ranger. «Mittlerweile ist die Produktion und dadurch die Anschaffung von Drohnen wohl billiger geworden, darum trifft man öfters auf sie.»

Das Flugverbot am Greifensee betrifft die ganze Seefläche sowie die Naturschutzzone I, die sich fast um das ganze Seeufer und weit ins Riediker-/Rällikerried und in das Schwerzenbacher Ried erstreckt. Im Kanton Zürich sind neben dem Greifensee auch der Pfäffikersee und das Neeracherried Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung. Dort gelten dieselben Regeln.

Meistens kooperativ

«Theoretisch darf in den Erholungszonen, die sich direkt am Ufer befinden, gestartet werden», sagt Walther. Sobald sich die Drohne aber über der Seefläche befindet, verstösst der Pilot gegen das Gesetz.

Oftmals treffen die Ranger Personen an, die ihre Drohnen noch nicht gestartet haben, und weisen sie präventiv auf das Gesetz hin – egal, in welcher Zone sie sich befinden. «Wenn wir die Sachlage erklären, zeigen sich die meisten Personen kooperativ», sagt Walther. Es habe bisher erst jemanden gegeben, der «nicht so Freude» gehabt habe. «Im Normalfall sind aber alle verständnisvoll.»

Wird die Drohne innerhalb des Schutzgebiets gestartet, kann es zu einer Anzeige kommen. «Die Ranger verzeigen Regelverstösse bei schweren Störungen der Natur. Dazu gehört zum Beispiel der Drohnenflug im Schutzgebiet knapp über dem Boden während der Brutzeit», sagt Laura Walther. Bisher sei es aber noch nicht so weit gekommen.

Suche nach Pilot

Entdecken die Ranger eine Drohne am Himmel, versuchen sie den Piloten ausfindig zu machen. «Da aber viele Drohnen mit einer Kamera ausgestattet sind, werden sie von grosser Distanz aus gesteuert. Dann ist der Pilot manchmal so weit weg, dass wir ihn nicht lokalisieren können», sagt Walther.

Dabei müssen die Ranger nicht nur Privatpersonen in die Schranken weisen. «Das Schweizer Fernsehen filmte auch schon mit Drohnen über dem See, und wir mussten einschreiten.»

Dass die Wasservögel tatsächlich durch die Drohnen gestört würden, sei bei den Vorfällen gut zu beobachten. Schwäne, Stockenten und Taucherli seien schon an die Menschen gewöhnt und reagierten weniger stark, sagt Laura Walther. «Aber die meisten anderen Vögel fliegen aufgeschreckt weg, wenn eine Drohne nah über das Schilf fliegt.»

Keine neue Hinweistafeln

Obwohl der Betrieb in den letzten Jahren zugenommen hat, macht die Anzahl der Personen, die mit ihren Drohnen an den Greifensee kommen, nach wie vor nur einen Bruchteil aller Seebesucher aus. Darum sieht die Greifensee-Stiftung davon ab, neue Hinweistafeln rund um den See aufzustellen.

Auf den bestehenden Tafeln, die über das gesamte Schutzgebiet informieren, werden aber regelmässig aktuelle Aushänge angebracht. «Das wäre eine gute Möglichkeit, die Spaziergänger auf das Gesetz hinzuweisen», sagt Laura Walther.

Auch mit dem Schweizerischen Drohnenverband wurde das Gespräch gesucht. Auf seiner Website sind bereits Luftfahrtkarten aufgeschaltet, an denen sich Drohnisten über die Flughäfen informieren können, auf deren Gebiet ebenfalls Flugverbot gilt. «Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Schutzgebiete in Zukunft auf diesem Portal zu finden sind», sagt Walther.

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