Einsamer Kampf für weniger Strassenlärm
Jeden Tag brausen Hunderte von Fahrzeugen vor dem Haus der Familie Blunschi in Esslingen vorbei. «Früher sassen wir oft auf dem Sitzplatz, doch das ist heute nicht mehr möglich», sagt Martin Blunschi. Er wohnt seit zehn Jahren krankheitsbedingt wieder bei seinen Eltern, die bereits über 80 Jahre alt sind. «Erst als ich wieder einzog merkte ich, wie sehr sich das Leben meiner Eltern an den Lärm angepasst hatte.» Gegessen werde heute nur noch drinnen. «Ihnen selber war dies nicht bewusst.» Darum setzt er sich seit Jahren dafür ein, dass das Zürcher Tiefbauamt entlang der Strasse Schallschutzmassnahmen errichtet.
Ernüchterung nach drei Jahren
Die heute geltende Lärmschutzverordnung trat 1987 in Kraft. Der Kanton Zürich hat sich als Anlagehalter der Staatsstrassen dazu verpflichtet, Liegenschaften, deren Baubewilligung vor dem 1. Januar 1985 erteilt wurde, vor dem Lärm zu schützen. Dies schreiben Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung vor. Darum kündigte der Kanton 2012 die Errichtung einer Lärmschutzwand für das Quartier in Esslingen an. Doch bereits 2015 folgte die Ernüchterung für die Anwohner. Das Tiefbauamt teilte den Blunschis mit, dass anstelle einer Lärmschutzwand ein lärmarmer Strassenbelag den Schutz sicherstellen sollte.
Bevorzugt werden Massnahmen, welche die Lärmerzeugung verhindern, gegenüber Massnahmen, die lediglich die Lärmausbreitung verhindern, wie Thomas Maag, Mediensprecher der Zürcher Baudirektion, auf Anfrage sagt. «Mit der ursprünglich geplanten Lärmschutzwand hätte das Schutzziel nur teilweise erreicht werden können.» Mit einem lärmarmen Belag würden auch obere Stockwerke einen Nutzen erfahren und zudem profitieren die umliegenden Liegenschaften von der Lärm reduzierenden Wirkung.
Kombination sinnvoll
Für Martin Blunschi war diese Nachricht eine herbe Enttäuschung. Nur ein neuer Strassenbelag als Lärmschutzmassnahme reiche nicht aus. «Ein schallabsorbierender Strassenbelag dämpft nur das Pneugeräusch, nicht die Motorgeräusche und hat sich zudem noch zu wenig bewährt», sagt Blunschi. Aber er will sich nicht prinzipiell gegen neue Technologien stellen. Eine Kombination aus einem lärmarmen Belag und einer Lärmschutzmauer wäre in seinen Augen sinnvoll. «Lärmarme Pneus wären eine zusätzliche Verbesserung».
Laut Thomas Maag von der Baudirektion dominieren die Antriebsgeräusche nur bis zu einer Geschwindigkeit von zirka 30 Kilometer pro Stunde. «Bei einem höheren Tempo sind die durch Interaktion von Pneu und Strasse entstehenden Abrollgeräusche massgebend. Dementsprechend entfalten lärmarme Beläge ihre Wirkung schon ab einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde», sagt er zu Blunschis Forderung.
Keine Unterstützung
Von den Nachbarn erhält Blunschi nach eigenen Angaben keine Unterstützung für sein Anliegen. «Einige haben bereits vor 40 Jahren einen privaten Lärmschutz erstellt, indem sie Mauern errichteten. Ortsbildschutz war damals wohl kein Thema.» Nun ebenfalls eine Mauer zu errichten sei wegen der Bauvorschriften in der Gemeinde kaum möglich. Er habe aber schon über 5000 Franken für Thuja-Hecken entlang der Strasse ausgegeben, «die wenigstens den Schmutz, den die Autos verursachen, etwas abfangen».
Sammelklage in Arbeit
Noch bis zum 31. März 2018 hat der Kanton Zeit, die Anwohner seiner Strassen vor Lärm zu schützen. Danach können Hauseigentümer Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch ob sich in dieser Zeit etwas tut, bezweifelt Blunschi. Er hat sich darum schon mit dem nächsten Schritt auseinandergesetzt: einer Sammelklage der Lärmliga. Diese ruft betroffene Hauseigentümer dazu auf, sich zu melden, wenn Gemeinden und Kantone ihre Strassen noch nicht saniert haben und das bis 2018 nicht schaffen werden. «Bestimmt reagiert man als Herz-Kreislauf-Patient empfindlicher auf alle Emissionen», sagt Blunschi. «Aber wir warten schon zu lange auf einen Lärmschutz.»