Politik

«Kahlschlag in der Förderung»

Das Konservatorium Winterthur muss mit weniger Unterstützung rechnen. Auch es ist betroffen von den Sparmassnahmen des Regierungsrats. Valentin Gloor, Direktor des Konservatoriums Winterthur, ist überzeugt: Der Wegfall würde einen drastischen ­Einschnitt bedeuten – besonders in der Begabtenförderung.

«Konsi»-Direktor Valentin Gloor: «Es ist eine Frage der Chancengleichheit». (Bild: Caroline Oettli)

«Kahlschlag in der Förderung»

1,8 Milliarden Franken fehlen dem Kanton Zürich bis 2019 – nun musste der Regierungsrat ein Massnahmenpaket schnüren. Ebenfalls betroffen davon sind das Konservatorium Winterthur und die Musikschule Konservatorium Zürich. Insgesamt 2,1 Millionen Franken Unterstützung würde für die Institutionen bis 2019 wegfallen.

Der Regierungsrat hat 2013 festgehalten, dass die Existenz des «Konsis» und seine Funktion als Bindeglied zwischen der Musikausbildung und der Hochschulausbildung einem öffentlichen Interesse entspreche. Was hat sich verändert?

Valentin Gloor: Das Sparklima in der Politik hat sich verändert. Das ist kein kantonales Phänomen, sondern auf allen politischen Ebenen zu spüren. Inhaltlich hat sich nichts verändert – das Konservatorium nimmt diese Brückenfunktion wahr, und das ist uns enorm wichtig. Es geht nun um Prioritätensetzung, die Debatte ist eröffnet. Wir zeigen, was es für die Begabtenförderung bedeutet, wenn die Kürzung umgesetzt würde.

Und was heisst das für Sie?

Man spart in drei Jahren bei zwei Institutionen zwei Millionen Franken und zerstört damit funktionierende Strukturen, die über Jahrzehnte gewachsen sind. Das scheint uns unangemessen.

2,1 Millionen Franken sollen in den nächsten drei Jahren beim Konservatorium Winterthur und bei der Musikschule Konservatorium Zürich wegfallen. Können Sie ohne diesen Beitrag überleben?

Der «normale» Musikunterricht funktioniert unabhängig davon. Aber Förderung, Ensemble, Chöre und Orchester sind ohne diesen Beitrag nicht denkbar. Wir hinken da in der Schweiz nach – bei uns wird viel weniger für die musikalische Begabtenförderung geleistet. Aber genau für diesen Bereich hat sich die Bevölkerung der Schweiz und des Kantons ausgesprochen.

Sie sprechen die Abstimmung von 2012 über einen neuen Bundesverfassungsartikel an. Damals sagten 70 Prozent Ja zur musikalischen Förderung der Jugend.

Dass die Umsetzung einige Zeit beansprucht, ist nichts Neues. Aber es scheint mir befremdlich, dass die Stimmbevölkerung ein so klares Votum abgibt und drei Jahre später wird vom wenigen, was man hat, sogar noch abgebaut.

Was bedeuten die vom Regierungsrat beschlossenen Sparvorschläge konkret?

Wir sind nicht informiert, was Winterthur betrifft und was Zürich. Wenn wir trotz Sparmassnahme weiterhin alle Leistungen anbieten möchten, müssten wir die Gebühren stark anheben – das könnten sich dann nicht mehr alle leisten. Wenn es schlimm kommt, müssen Stellen abgebaut und mit den Lehrpersonen über die Löhne verhandelt werden.

Sie sprechen gar von einem Kahlschlag in der Begabtenförderung.

Die Angebote sind für normale Familien kaum bezahlbar. Das ist dann eine Frage der Chancengleichheit. Wenn der Kanton jegliche Beiträge an uns und Zürich einstellt, müssten wir die Förderprogramme schliessen. Für den Kanton Zürich wäre das einschneidend, und es passt nicht mit dem Verfassungsartikel zusammen.

 

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