Biken im Wald – ja, aber mit Mass
Tribüne
Mountainbikende sind gerne im Wald unterwegs. Man müsste ihnen aber genau sagen, wo sie ihr Hobby ausüben dürften, findet «Tribüne»-Autor Andreas Sudler.
Zum Autor: Andreas Sudler ist Gemeindepräsident (parteilos) von Bauma und Präsident von Wald Zürich, dem Verband der Waldeigentümer
10 Prozent der Bevölkerung zählen zu den Bikenden. Das Bedürfnis ist ausgewiesen und anerkannt. Der Kanton Zürich braucht ein angemessenes Angebot für Bikende. Wenn ich aber an den Lebensraum Wald und an weitere Waldbesuchende denke, mache ich mir, wie übrigens auch Naturschutz- und Jagdkreise, Sorgen. Was im kantonalen Mountainbike-Konzept angedacht ist, ist masslos.
Der Regierungsrat hat 2025 als Antwort auf ein kantonsrätliches Postulat das erwähnte Mountainbike-Konzept erarbeiten lassen. Gemäss diesem dürfen künftig alle Wege im Wald, die in der Swisstopo-Karte eingezeichnet sind, mit dem Bike befahren werden. Möglich wird dies, weil in der kantonalen Waldverordnung zu wenig genau definiert ist, was «Wege» sind. Somit besteht auch im Wald für Bikende Unsicherheit. Bin ich auf einem Weg oder nicht? Das hat ein Bezirksgericht so festgestellt. Die Bike-Welt triumphierte. Die Wegdefinition ist somit entscheidend, weil nur «Wege» mit dem Bike befahren werden dürfen. Die bestehende Gesetzeslücke wird jetzt für eine sehr grosszügige Ausgestaltung der Bike-Pfade im Zürcher Wald genutzt.
Swisstopo-Karten haben den Zweck, die Landschaft abzubilden. Wenn Trampelpfade entstehen und dann plötzlich wie Wege wirken, werden auch diese abgebildet. Trampelpfade sind aber gemäss Waldverordnung keine Wege. Künftig wird man somit bei Swisstopo intervenieren müssen, um den Eintrag eines Wegs in der Karte zu verhindern.
Mit der Kommunikation zum Mountainbike-Konzept wird viel versprochen: «Mountainbiken im Kanton ist grundsätzlich auf allen in der Swisstopo-Karte verzeichneten Wegen zulässig.» Das ist nicht ehrlich und auch nicht realistisch. Es werden zu grosse Erwartungen bei der Bevölkerung geschürt. Die Gemeinden sind für die Umsetzung des Konzepts zuständig. Sie bestimmen, welche Wege mit Bike-Verboten belegt werden: Wege durch Schutzgebiete; Wege, die aus Sicherheitsgründen fürs Fahren nicht geeignet sind; Wege, auf denen ein Nebeneinander von Fussgängern und Bikern nicht möglich ist – und so weiter. Und das werden zahlreiche Abschnitte sein. Das juristische Gutachten, das der grosszügigen Lösung zugrunde liegt, zeigt diese Grenzen auch deutlich auf.
Es wäre viel sinnvoller, ein eigenes Netz zu bezeichnen, auf dem im Wald mit dem Bike gefahren werden darf. Im Kanton Zug hat eine grosse Mehrheit der Bevölkerung für eine solche Lösung und somit für eine massvolle Nutzung des Walds gestimmt.