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Meinung

Das ungeschriebene ÖV-Gesetz

Um unangenehme Situationen im Zug oder Bus zu vermeiden, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Unser Redaktor Jan Gubser erklärt die wichtigsten Grundsätze.

Das ungeschriebene ÖV-Gesetz

No öppis

Um unangenehme Situationen im Zug oder Bus zu vermeiden, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Unser Redaktor Jan Gubser erklärt die wichtigsten Grundsätze.

Ich gebe es zu: Zug oder Bus fahren bedeutet für mich mehr Stress als Entspannung. Das Gedränge, die rücksichtslosen lauten Fahrgäste am Telefon und die angetrunkenen Jugendlichen, die ihren Anstand bereits mit dem ersten Schluck Bier verloren haben. Im ÖV lauern überall unangenehme Momente.

Doch es gibt da noch eine Sache, die mir besonders auf den Keks geht. Und das Paradebeispiel hierfür habe ich vor gar nicht allzu langer Zeit exakt so erlebt:

Da steige ich am Hauptbahnhof in Zürich in die S3 ein. Wie sonst auch entscheide ich mich für den oberen Stock. Im Gang schlendere ich bis nach hinten zur Trennscheibe, die die 2. von der 1. Klasse trennt. Zu meinem Glück ist die gesamte Holzklasse leer, keine Menschenseele ausser mir – eine Traumvorstellung, die plötzlich real wurde. Also setze ich mich auf den letzten Platz in der Ecke mit Blick zum Gang. So weit, so gut.

Dann aber geschieht das Undenkbare. Eine Person – optisch zu urteilen ein paar Jahre älter als ich – steigt ein und nimmt ungelogen im selben Viererabteil diagonal von mir Platz.

Was in aller Welt treibt dieser Mensch an, sich ausgerechnet für diesen Sitz zu entscheiden? Es sind doch alle anderen Plätze frei! Sie sind weder kaputt noch dreckig; es gibt absolut keinen Grund, meine friedliche Welt derart zu stören.

Damit sich eine solch unangenehme Situation auf keinen Fall wiederholt, mache ich auf das ungeschriebene ÖV-Gesetz aufmerksam. Wer den öffentlichen Verkehr nutzt, sollte sich dieses von mir ins Leben gerufene Regelwerk meinem Frieden zuliebe zu Herzen nehmen.

Regel Nummer 1: Abstand ist die Devise. Befinden sich erst wenige Personen im ÖV, gilt es, die von den Menschen weit entfernten Sitze zu besetzen: Je mehr Distanz, desto besser.

Das zweite Gesetz: Blickkontakte sind unerwünscht. Dieses Problem kennen besonders geübte Zugfahrer. Eine Person setzt sich unüberlegt auf einen entfernten Sitz, jedoch in Sichtweite. Was folgt, ist ein unbeabsichtigter Kampf der Blicke. Sofern es die Sitzanordnung erlaubt, gilt es auch diesen Fauxpas zu vermeiden.

Der dritte Grundsatz: Diagonal als Kompromiss. Ist der ÖV gut befüllt, zeigt sich, wer das Regelwerk beherrscht. Denn zu Stosszeiten ist es unumgänglich, auch mal andere Menschen in seinem Viererabteil zu tolerieren. Hier gibt es dafür eine elegante Lösung. Ist ein Platz in einem Abteil schon besetzt, sollte stets der Sitz diagonal davon gewählt werden. Das schafft die nötige Distanz, und durch die versetzte Platzwahl können unangenehme Blicke bestmöglich vermieden werden.

In unserer Kolumne «No öppis …» machen wir uns Gedanken über die grossen und kleinen Dinge des Lebens – und teilen diese mit Ihnen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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