Finanzausgleich im Kanton Zürich: Nützlich, wirksam, aber …
Tribüne
Der Zürcher Finanzausgleich ist ein wichtiges und funktionierendes Instrument. Deshalb ist bei einer Überarbeitung fair vorzugehen, mahnt «Tribüne»-Autor Jörg Kündig.
Die Gemeindelandschaft im Kanton Zürich ist sehr unterschiedlich. Nicht nur bezüglich Grösse, sondern auch bezüglich der finanziellen Möglichkeiten zur Aufgabenerfüllung. Eine Messgrösse ist die Steuerkraft in einer Gemeinde. Diese errechnet sich, indem der ganze Steuerertrag eines Jahrs durch die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner geteilt wird. Das Tief im Kanton Zürich betrug im Jahr 2023 den Betrag von 1826 Franken, das Hoch 19’474 Franken.
Damit diese grosse Differenz wenigstens einigermassen angeglichen werden kann, gibt es im Kanton Zürich den Finanzausgleich. Ziel ist es, die Chancengleichheit und den Zusammenhalt im Kanton zu fördern. Er soll die Interessengegensätze zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden ausgleichen und Sonderlasten berücksichtigen. Hauptinstrumente sind der sogenannte Ressourcenausgleich und der Zentrallastenausgleich für die Städte Zürich und Winterthur. Die Berechnung ist vergleichsweise kompliziert.
Im Kern geht es darum, dass den Gemeinden aufgrund der relativen Steuerkraft finanzielle Mittel zugeführt oder diese abgeschöpft werden. Entscheidende Steuerungsgrösse ist das kantonale Mittel bei der Steuerkraft. Derzeit liegt dies bei 4096 Franken. Jede Gemeinde soll über 95 Prozent dieses Mittelwerts verfügen. Finanzstarke Gemeinden sind verpflichtet, 70 Prozent jenes Ertrags abzuliefern, der über 110 Prozent dieses Mittelwerts vereinnahmt wird.
Den 27 Zahlergemeinden stehen 123 Empfängergemeinden gegenüber. Diese erhalten über den Finanzausgleich insgesamt 1,4 Milliarden Franken. Davon stammen 900 Millionen von den finanzstarken Gemeinden und 500 Millionen vom Kanton. Speziell ist die Situation in den Städten Zürich – sie erhält 432 Millionen Zentrallastenausgleich und wandelte sich dank sehr guten Ergebnissen wie in den vergangenen Jahren zur Zahlergemeinde – und Winterthur, welche 80 Millionen bekommt.
Das jetzt gültige Finanzausgleichssystem wurde auf das Jahr 2012 in Kraft gesetzt. Mit einem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht wird im Abstand von vier Jahren geprüft, ob der Finanzausgleich im Kanton Zürich sein Ziel erreicht. In den ersten Berichten 2017 und 2021 wurde trotz Verbesserungsbedarf eine Revision als nicht zielführend beschrieben, mit dem Hinweis, erkannte Mängel seien über einzelne Gesetze zu korrigieren.
Jetzt liegt seit März ein neuer Bericht vor – und die wichtigste Erkenntnis: Der Finanzausgleich funktioniert im Sinne der Zielsetzungen. Wachstum und Kostenentwicklung machen es aber sinnvoll, ihn vertieft zu überprüfen und dort, wo erforderlich, Anpassungen vorzunehmen.
Eine gute Erkenntnis, denn die Rahmenbedingungen haben sich deutlich verändert. So ist beispielsweise die Stadt Zürich nicht mehr auf Finanzausgleichszahlungen angewiesen, sondern erzielt immer neue Rekordergebnisse. In anderen Bereichen ist die finanzielle Last für die Gemeinden deutlich gestiegen, ohne dass sie über die Ausgaben entscheiden können. Wiederum gibt es Kosten, welche durch einen veränderten Teiler verstärkt vom Kanton mitgetragen werden. Allerdings ist angesichts der jüngsten Aussagen des Zürcher Finanzdirektors zu befürchten, dass der Kanton primär im Blick hat, sich selber zu entlasten und den jetzt geleisteten Beitrag von jährlich rund 500 Millionen zu reduzieren.
Sollte es tatsächlich so sein, müsste mindestens dieser Idee eine Absage erteilt werden. – Überarbeiten des Finanzausgleichs: Ja, aber fair.