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Müssen wir Angst vor künstlicher Intelligenz haben?

Marcel Niederer schreibt – ganz ohne Hilfe von KI – über künstliche Intelligenz. Dabei hat er nämlich auch einiges gelernt.

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Foto: Unsplash

Müssen wir Angst vor künstlicher Intelligenz haben?

Standpunkt

«Standpunkt»-Autor Marcel Niederer wünscht sich einen sinnbringenden Einsatz von künstlicher Intelligenz. Und wer sie nutzt, der muss sich eines Punktes bewusst sein.

Marcel Niederer

Seit Anfang dieses Jahrs ist KI zu einem Hype-Thema geworden. Künstliche Intelligenz (KI) oder artificial intelligence (AI) ist zum Beispiel mit der Software ChatGPT oder ganz aktuell Grok von Elon Musk für jedermann verfügbar. Auch die verschiedenen Browser stellen ähnliche, KI-basierte Funktionen zur Verfügung. Allerdings: Was ist KI, und was will KI?

Wikipedia definiert dies so: «… ist ein Teilgebiet der Informatik, es umfasst alle Anstrengungen, deren Ziel es ist, Maschinen intelligent zu machen. Dabei wird Intelligenz verstanden als die Eigenschaft, die ein Wesen befähigt, angemessen und vorausschauend in seiner Umgebung zu agieren; dazu gehört die Fähigkeit, Sinneseindrücke wahrzunehmen und darauf zu reagieren, Informationen aufzunehmen, zu verarbeiten und als Wissen zu speichern, Sprache zu verstehen und zu erzeugen, Probleme zu lösen und Ziele zu erreichen.»

Spannend finde ich den letzten Teil «Probleme zu lösen und Ziele zu erreichen». KI gibt es ja schon längere Zeit und wird in sehr spezifischen Arbeitsgebieten eingesetzt. So wird mit KI bei Röntgenbildern eine Covid-19-Erkrankung bedeutend besser erkannt als durch Mediziner. Interessant ist dabei die Feststellung, dass dadurch die Arbeitsstelle der Radiologen und Radiologinnen nicht gefährdet ist. Aber ganz im Sinne des Patientenwohls sind genauere Analysen und damit verbundene gezieltere Behandlungen von grosser Bedeutung.

Wichtig dabei scheint mir, dass es immer noch der Mensch ist, welcher das abschliessende Urteil fällt. Weitere Einsatzgebiete der KI gibt es in vielen weiteren Bereichen. Bei der Verkehrsplanung, für den Klimaschutz, im Marketing, bei der Abwicklung administrativer Prozesse. Diese Anwendungen stehen nicht im Rampenlicht. In der Öffentlichkeit wird anderes mehr wahrgenommen.

In der Ausbildung, ob Volksschule oder Hochschule, ging die grosse Angst um, dass die Lernenden ihre Arbeiten und Prüfungen nun nur noch mit ChatGPT verfassen. Und dies dann als Ergebnis eigenen Schaffens ausgeben. Wäre dem so, so wäre es unfair gegenüber denjenigen, welche mit eigener Leistung eine Arbeit schreiben. Oder aber es würde dazu führen, dass in einer Schulklasse alle zum Thema «Unsere Schulreise» denselben Aufsatz abliefern würden. Das darf so nicht sein. Aber ein guter Umgang mit KI darf ohne Weiteres gelernt werden.

Genauso, wie ein Messer in der Küche gute Dienste leistet, aber in der Hand eines Mörders zu einer Waffe wird.

SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat ein Video mit dem Gesicht der Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) erstellt. Dabei hat er ihr nicht ihre eigenen, sondern seine Worte in den Mund gelegt und veröffentlicht. Das ist nicht lustig und wurde mit einer gerichtlichen Verfügung gestoppt. Hier sind die Grenzen des Einsatzes von KI überschritten.

Genauso, wie ein Messer in der Küche sehr wohl gute Dienste leistet, aber in der Hand eines Mörders zu einer Waffe wird. In diesem Fall macht mir nicht das Messer Angst, sondern derjenige, welcher es gegen mich einsetzen will. Angst macht die Motivation des Einsatzes von KI.

Braucht es darum ein KI-Gesetz? Neben dem politisch eher peinlichen Vorgehen von Andreas Glarner gibt es kriminelle Organisationen, welche KI für ihre Betrugsmaschen einsetzen. So werden Phishings, die betrügerischen E-Mails, noch gezielter eingesetzt. Es drohen weitere Gefahren.

Es gibt bereits auf internationaler Ebene Bestrebungen, KI gesetzlich zu regeln. Was ist sinnvoll, in neue Gesetze zu giessen? Nicht die Straftaten, die sind bereits abgedeckt durch Strafnormen wie Nötigung, Betrug, Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und weitere mehr. Wir können diese Strafnormen auf einige der zehn biblischen Gebote zurückführen: Du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen. Damit ist der sinnstiftende Einsatz von KI geregelt.

Viel wichtiger erachte ich, dass der Nutzer von Ergebnissen der KI erkennt, dass eine Maschine dieses Resultat produziert hat. Wir kennen für Lebensmittel auch bereits die Kennzeichnungspflicht. Warum nicht auch für KI? Von einem Artikel darf ich wissen, dass und von welcher KI er generiert wurde. Genauso wichtig ist es, zu wissen, mit welcher Fragestellung die KI beauftragt wurde.

Keine KI habe ich für die Erstellung dieses «Standpunkts» eingesetzt, auch wenn es reizvoll gewesen wäre. Die üblichen Suchmaschinen und Informationskanäle haben mir genügend Hintergrundinformationen geliefert. Es war vielleicht etwas aufwendiger, aber für mich auch lehrreicher.

Marcel Niederer ist pensioniert, aber immer noch passionierter Organisationsberater mit Freude an der Gemeindepolitik, Interesse am lokalen Geschehen und begeistert am gemeinschaftlichen Kochen, Reisen und Fotografieren.

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