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Müssen Spitäler ein Minimum an Grundversicherten aufnehmen?

In der Rubrik Pro und Kontra nehmen jede Woche zwei Politiker aus der Region Stellung zu einem Thema. In dieser Woche geht es um die Spitalfinanzierung.

Müssen Spitäler ein Minimum an Grundversicherten aufnehmen?

Pro von Karin Fehr (Grüne, Uster)

Die kantonale Spitalplanung stellt eine gute medizinische Versorgung der Zürcher Bevölkerung sicher. Die dafür notwendigen Spitäler verpflichten sich mittels Leistungsvereinbarung, alle Zürcherinnen und Zürcher – unabhängig davon, ob grund- oder zusatzversichert – gleichermassen zu behandeln. Am Kanton liegt es, diese Aufnahmepflicht durchzusetzen. Im Gegenzug zahlt er diesen Spitälern namhafte Beiträge an deren Behandlungskosten.

Traurig aber wahr; die Behandlung (halb-)privatversicherter Patientinnen und Patienten ist für Spitäler heute finanziell lohnenswerter. Die Gewinnmargen bei der Behandlung von Zusatzversicherten liegen bei über 30 Prozent, die Behandlung von Grundversicherten ist häufig nur noch gerade kostendeckend oder sogar defizitär.

«Die Behandlung von Grundversicherten ist häufig nur noch gerade kostendeckend.»

Ihre Verantwortung gegenüber den rund 75 Prozent grundversicherten Patientinnen und Patienten nehmen diese Zürcher Spitäler sehr unterschiedlich wahr. Die Hirslanden-Klinik beispielsweise behandelt nur gerade rund 25 Prozent Grundversicherte. Dies erlaubt es ihr, einen überdurchschnittlich hohen steuerfinanzierten Profit zugunsten ihrer Aktionäre und zulasten anderer Spitäler zu realisieren.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung erhält der Kanton ein Instrument in die Hand, die öffentlichen Mittel gezielt denjenigen Listenspitälern zur Verfügung zu stellen, die einen klar definierten Anteil an Grundversicherten behandeln.

Unsere Steuergelder werden so zielgerichtet zugunsten einer guten Spitalversorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich eingesetzt.

 

Kontra von René Truninger (SVP, Effretikon)

Die Grünen wollen den Listenspitälern im Kanton Zürich verbieten, dass der Anteil an Grundversicherten eine Quote von 60 Prozent unterschreitet. Der kritische Betrachter merkt schnell, dass der Vorstoss nicht zu Ende gedacht ist. Denn die Einführung einer Quote würde den Kapazitätsausbau in Spitälern für die vermehrte Behandlung von Grundversicherten zusätzlich anheizen.

Gemäss Gesetz sind Listenspitäler verpflichtet, im Rahmen ihrer Kapazitäten und ihres Leistungsauftrags alle Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus aufzunehmen. Die vorgeschlagene Quotenregelung ist ein rechtliches Unding, weil betroffene Spitäler zwangsläufig dagegen verstossen würden. Entweder sie wenden die Quote an und verletzen damit die Aufnahmepflicht, welche übrigens auch für Zusatzversicherte gilt, oder sie verletzen die Vorgaben der Quote.

«Die vorgeschlagene Quotenregelung ist ein rechtliches Unding.»

Für Listenspitäler mit einer zu hohen Quote bliebe somit als einziger Ausweg ein Kapazitätsausbau, was wiederum einer Überversorgung für den Kanton Zürich gleichkommen würde. Da der Kanton heute bereits 55 Prozent der Behandlungskosten bezahlt, würde ein Kapazitätsausbau zusätzlich steigende Krankenkassenprämien und Kosten für den Kanton Zürich verursachen.

Bei einer Überprüfung des Einführungsgesetzes zum KVG im Kanton Tessin hegte auch das Bundesgericht Zweifel, ob die Mengensteuerung als Instrument wirksam sei. Eines ist klar: Die Einführung einer Zürcher Spitalquote wäre kontraproduktiv, denn mit einer willkürlichen Quote dürften die Gesundheitskosten und auch die Krankenkassenprämien weiter steigen.

 

   

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