Informationen, die an die Öffentlichkeit gehören
Geht es bei einem Geschäft um viel Geld oder hat es weitreichende Folgen, ist es wichtig, die daran beteiligten Partner gut zu kennen. Dazu gehört das Geschäftsgebaren oder die Verlässlichkeit, auch in finanzieller Hinsicht. Nur wer über diese Informationen verfügt, kann abschätzen, ob das Geschäft zu einem guten Abschluss kommt.
Zu solch wichtigen Geschäften gehörte zweifelsohne die Abstimmung über den Gestaltungsplan Giessen in Dübendorf im Jahr 2011. Damals ging es um die Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen für die Neugestaltung eines ganzen Quartiers. Immerhin sollte Dübendorf neben vielen weiteren Bauten ein 114 Meter messendes Hochhaus erhalten. Ein Vorhaben, das damals allein schon aus architektonischen Gründen sehr umstritten war.
Wer als Stimmbürger über ein derart gewichtiges Geschäft entscheidet, möchte wissen, wie es um die Realisierungschancen eines solchen Grossvorhabens steht. Um diese abschätzen zu können, braucht es die Kenntnisse über die daran beteiligten Geschäftspartner.
Nun stellte sich kurz vor der entscheidenden Abstimmung heraus, dass die Baumanagementfirma, die den Gestaltungsplan eingereicht hat und Grundstückbesitzerin ist, mit Millionenforderungen konfrontiert ist und über eine schlechte Bonität verfügt. Stadtrat Martin Bäumle wollte dieses Wissen nicht für sich behalten.
Wäre diese Information und der Umstand, dass Mitglieder des Stadtrats darüber Bescheid wussten, erst nach dem Urnengang in der Öffentlichkeit ruchbar geworden: Der Vorwurf mangelnder Transparenz und gar der Täuschung wäre sofort laut geworden, verbunden mit der Forderung nach einem grossen politischen Köpferollen.
So gesehen ist die Beurteilung des Richters, dass diese Information nicht öffentlichkeitsrelevant sei, völlig realitätsfern. Bäumle mag mit seinem Vorgehen den korrekten Weg verlassen haben. Er hat aber die Exekutive vor grösserem politischen Imageschaden und Dübendorf möglicherweise vor einer langen Phase der Unsicherheit in der städtebaulichen Entwicklung bewahrt.
Was gestern vor Gericht verhandelt wurde, war eigentlich nicht ein Fall Bäumle, sondern ein Fall Stadtrat Dübendorf. Es ging um die Frage, was eine politische Behörde der Öffentlichkeit an Informationen bei einem Urnengang schuldet. Bäumle hat diese Frage richtig beantwortet.
