Nein zur Umgehung des Asylrechts
Leserbrief
Bei der Änderung des Bildungsgesetzes, über die wir am 22. September abstimmen, geht es nur vordergründig um ein Bildungsthema. Vielmehr geht es um das Asylwesen. Und zwar um die Frage, ob abgewiesene Asylbewerber, die noch nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt wurden, Geld für eine Ausbildung und für die Lebenshaltungskosten bekommen sollen.
Der Fall wäre damit klar: Wer eine Ausbildung begonnen hat, könnte zum Härtefall werden und dann möglicherweise für immer in der Schweiz bleiben. Wir sprechen also von einer Umgehung des geltenden Rechts. Wir haben jedoch bereits genügend Schwierigkeiten mit der Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge.
Abgewiesene Asylbewerber müssen heimgeschickt statt mit einem Trick im Bildungsgesetz zum Bleiben aufgefordert werden. Aus diesem Grund sage ich entschieden Nein zur Änderung des Bildungsgesetzes.