Spitalpfleger stiehlt Schlüssel von Ustermerin und dringt in Wohnung ein
Bezirksgericht Uster
Einer Ustermer Seniorin wurde während eines Spitalaufenthalts der Wohnungsschlüssel geklaut. Der verantwortliche Pflegefachmann stand jetzt wegen mehrfachen Diebstahls vor Gericht.
Am Donnerstag verhandelte das Bezirksgericht Uster einen Fall wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie Vergehen gegen das Waffengesetz und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hatte ein Pflegefachmann die hilflose Lage seiner Patientinnen und Patienten schamlos ausgenutzt.
Wegen einer Rückenoperation lag eine heute 76-jährige Ustermerin zuerst mehrere Tage in der Privatklinik Bethanien in Zürich, danach kam sie für einen Monat in die Reha. Bei der Rückkehr in ihre Wohnung musste sie feststellen, dass sich in der Zwischenzeit jemand Zutritt verschafft und an Wertsachen bedient hatte. Bargeld, ein Tablet, eine Geschenkkarte, zwei Kreditkarten und Schmuck im Wert von rund 6200 Franken fehlten.
Als der Dieb zusätzlich mit den Kreditkarten der Seniorin noch 5000 Franken abhob, wurde er jedoch von einer Videokamera gefilmt und konnte schliesslich von der Polizei überführt werden. Es stellte sich heraus, dass in der Klinik Bethanien ein Pflegefachmann den Wohnungsschlüssel der Ustermerin gestohlen hatte und so spurenlos in die Wohnung eintreten konnte.
Täglich Marihuana geraucht
Die Ustermerin war indes nicht das erste Opfer des deutschen Pflegefachmanns. Insgesamt vier Patientinnen und Patienten beklaute er in der Privatklinik Bethanien, davor schlug er bereits im Universitätsspital Zürich zu. Im Juni 2025 sei der Mann am Ende einer Schicht verhaftet und von der Klinik fristlos entlassen worden.
Man könne davon ausgehen, dass es dem Pflegefachmann bei den Diebstählen darum ging, seine Sucht zu finanzieren, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter. Gemäss Anklageschrift habe der Mann täglich Marihuana geraucht und an seinen Arbeitstagen Amphetamine geschnupft.
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, welche aber nur fällig wird, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 800 Franken.
Zudem wird der deutsche Staatsbürger für 15 Jahre des Lands verwiesen und darf fünf Jahre nicht mehr im Pflegebereich arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.