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Justiz

Mitten in der Nacht

Fussgänger war in Uster mitten auf Strasse unterwegs

Ein junger Fussgänger wurde bestraft, weil er bei einer Polizeikontrolle in Uster mehrfach falsche Angaben gemacht hatte.

Strassen sind nachts oft leer, dennoch kann man sie dann nicht einfach als Fussgängerzone nutzen, wie ein Fall aus Uster zeigt.

Foto: Unsplash

Fussgänger war in Uster mitten auf Strasse unterwegs

Mitten in der Nacht

Weil ein Fussgänger in Uster den Verkehr behinderte, wollte ihn die Polizei kontrollieren. Doch der Mann flüchtete. Das kostet ihn nun mehrere hundert Franken.

Es war in einer Herbstnacht 2025 gegen 4.30 Uhr, als Beamte der Kantonspolizei Zürich an einer Strassenkreuzung nahe der Autobahn bei Uster einen Mann kontrollieren wollten. Der Passant war, wie es in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl in bestem Behördendeutsch heisst, «mittig auf der Strasse unterwegs». Dadurch hatte er den Verkehr behindert, wie ein Fahrzeuglenker gemeldet hat.

Flucht endete an einem Zaun

Als die uniformierten Polizisten den Fussgänger aufforderten, sich auszuweisen, rannte er über ein angrenzendes Feld davon. Die Beamten verfolgten ihn und riefen mehrmals «Stopp, Polizei!» – doch erst ein Zaun und die Androhung eines Pfefferspray-Einsatzes bewogen den Flüchtenden, aufzugeben.

Die folgende Personenkontrolle konnte dann nicht nach dem üblichen Ablauf durchgeführt werden. So hatte der Mann laut Strafbefehl einerseits keinen Ausweis dabei, andererseits auf Nachfrage hin mehrmals ein falsches Geburtsdatum genannt. Durch dieses Verhalten habe er die letztlich nur dank einem Fotoabgleich in einem Polizeisystem erfolgreiche Identitätsüberprüfung «in einer Weise gestört, dass diese Amtshandlung nicht reibungslos durchgeführt werden konnte».

Busse und bedingte Geldstrafe

Entsprechend wurde der heute 23-Jährige wegen der Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 120 Franken.

Zahlen muss er eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 300 Franken. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken, total also Kosten von 1100 Franken.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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