Töfffahrer bestraft – weil er zu langsam fuhr
Fall aus Bauma
Strafen für Schnellfahrer sind Alltag. Aber auch wer sich zu langsam im Verkehr bewegt, verstösst gegen das Gesetz, wie ein junger Töfffahrer erleben musste.
Jung, mit dem Motorrad unterwegs, und das auf der bei Töfffahrern sehr beliebten Sternenbergstrasse zwischen Bauma und Sternenberg: Wem bei dieser Ausgangslage spontan das Stichwort Schnellfahrer in den Sinn kommt, liegt oftmals richtig. Nicht so in einem Fall, der sich im Frühsommer 2023 ereignet hatte und kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde.
Auf 15 km/h abgebremst
Ein damals 18-Jähriger war um 18 Uhr mit seinem Töff die Sternenbergstrasse aufwärts unterwegs. Kurz vor der Mitte der Strecke reduzierte er sein Tempo auf 10 bis 15 km/h. Etwa 100 Meter weit bewegte er sich dann in diesem Schneckentempo vorwärts.
Das hatte gemäss Strafbefehl zur Folge, dass ein hinter ihm fahrender Automobilist gezwungen war, sein Tempo ebenfalls massiv zu reduzieren. Und genau das habe der Töfffahrer mit seinem Manöver erreichen wollen.
Mehrere hundert Franken Kosten
Weshalb der Zweiradlenker das tat, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor – ist aber auch egal, denn es ist so oder so verboten. Das Gesetz besagt, dass ein «Fahrzeugführer ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren darf, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert». Und solche «zwingenden Gründe» gab es damals keine, denn die Fahrbahn war frei und die Sicht gut.
So wurde der junge Mann wegen einer Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Er erhielt eine Busse von 400 Franken und muss Verfahrenskosten in gleicher Höhe tragen. Das kurze, aber mutwillige Abbremsen beziehungsweise Ausbremsen eines Automobilisten kommt den Töfffahrer also auf 800 Franken zu stehen.