Nach Unfalltod von Muriel Furrer: Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen ein
Kein Drittverschulden
Vor rund anderthalb Jahren verunfallte die 18-jährige Eggerin Muriel Furrer an der Rad-WM tödlich. Nun sind die Untersuchungen zu ihrem Tod ohne rechtliche Konsequenzen zu einem Ende gekommen.
Es war ein trauriger Tag – nicht nur für die Sportwelt. Am 26. September 2024 stürzte die Schweizer Juniorinnen-Radrennfahrerin Muriel Furrer während eines Rennens der Rad-WM in einer Abfahrt auf dem Gemeindegebiet von Küsnacht ZH und starb am folgenden Tag im Spital an ihren schweren Verletzungen.
Nach dem Unfall nahmen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs auf. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung nun abgeschlossen und das Verfahren vor wenigen Tagen eingestellt.
Veranstalter trägt keine Schuld
Gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen ist von einem Rennunfall ohne Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten oder ein Mitverschulden des Veranstalters, anderer Rennteilnehmerinnen oder von Drittpersonen am Sturz der Radrennfahrerin auszugehen. Dies teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft kürzlich offiziell mit.
Der Unfall ereignete sich um zirka 11:04 Uhr ausserhalb des Sichtbereichs von Begleitfahrzeugen, Rennkommissaren, Zuschauern sowie Streckenposten. Die verunfallte Radrennfahrerin lag verdeckt im Unterholz und war von der Strasse aus nicht sichtbar.
Am Anlass wurde – wie bei früheren Durchführungen dieser Rad-WM üblich – nicht mit einem Live-Tracking aller Athletinnen gearbeitet. Deshalb wurde das plötzliche Fehlen einer Athletin nicht automatisch gemeldet. Wegen all dieser Umstände wurde die verunfallte Radrennfahrerin erst um 12:26 Uhr entdeckt.
Rettungskette funktionierte
Gemäss Untersuchungsergebnis seien die ersten Rettungskräfte wenige Minuten nach dem Auffinden der Radrennfahrerin am Unfallort eingetroffen und hätten sofort mit der medizinischen Erstversorgung begonnen.
Es folgten die Bergung der schwerverletzen Radrennfahrerin aus dem Unterholz sowie die Vorbereitungen für den Transport ins Spital. «Hinweise auf strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen ergaben sich nicht, weder im Zusammenhang mit der zeitintensiven Bergung noch hinsichtlich der anschliessenden medizinischen Betreuung im Universitätsspital Zürich», schreibt die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft.
Die Einstellungsverfügung sei noch nicht rechtskräftig. Deshalb und aus Rücksicht auf die Angehörigen der Verstorbenen gebe die Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen preis.