Weil er im Schlaf tötete: 88-Jähriger aus dem Oberland erhält keine Strafe
Nach Tötungsdelikt
Vor anderthalb Jahren erwürgte ein Mann aus der Region seine Frau. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun wegen einer besonderen Schlafstörung eingestellt.
Es war eine erschreckende Gewalttat. Im September 2024 vermeldete die Kantonspolizei Zürich, dass ein 87-jähriger Mann im Oberland mutmasslich seine 82-jährige Lebenspartnerin getötet hatte. Das Verbrechen geschah mitten in der Nacht. Der Mann hatte der Polizei selbst mitgeteilt, dass seine Frau nicht mehr atme.
Verschiedene Medien berichteten in der Folge über den Fall. Schnell machte die Runde, dass der Mann trotz seinem Alter noch als Arzt für eine Sterbehilfeorganisation gearbeitet haben soll. Die Gerüchte befeuerten weitere Spekulationen.
Motiv blieb unklar
Nun gibt es eine neue Wende. Recherchen des «Beobachters» ergaben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt hat. Der Grund: eine Schlafstörung des Mannes. Er muss zwar die Verfahrenskosten in Höhe von 30’000 Franken übernehmen, kommt aber sonst straffrei davon.
Die Zeitschrift stützt ihre Erkenntnisse auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltdelikte, die ihr vorliegt. Daraus gehe hervor, dass die Frau erwürgt worden sei. Der Mann gestand die Tat zwar, doch das Motiv blieb rätselhaft.
Stutzig machte die Ermittler der Staatsanwaltschaft, dass das Paar offenbar eine harmonische Beziehung geführt hatte. Die Untersuchungsbehörden liessen den heute 88-Jährigen deshalb psychologisch begutachten.
Seltene Schlafstörung
Dieses Gutachten habe gezeigt, dass der Mann «mit hoher Sicherheit» an einer sogenannten REM-Schlaf-Verhaltensstörung leide. Eine Störung, bei der Menschen ihre Träume unbewusst ausleben. Es komme «zu impulsivem und gefährlichem Verhalten im Schlaf». Mit Schlafwandeln dürfe man die Störung aber nicht gleichsetzen.
Die Schlafstörung ist selten. Dass sie zu einer solchen Gewalttat führt, ebenfalls. Ein ähnlicher Fall ist in der Schweiz nicht bekannt. Um die Störung einzuordnen, bezieht sich der «Beobachter» auf eine Studie aus dem Jahr 2010, die im Wissenschaftsmagazin «Brain» erschienen ist. Betroffen seien fast ausschliesslich Männer ab dem 50. Lebensjahr, deren Träume aggressiver seien als solche von gesunden Personen.
Die Tat hat laut Gutachten wegen der Schlafstörung «unter Verlust der Realitätsprüfung» stattgefunden. Der Mann war zum Tatzeitpunkt also offenbar nicht zurechnungsfähig und damit auch nicht schuldfähig. Seine Tätigkeit als Arzt darf er dennoch nicht mehr ausüben, da es laut Gutachten keine Therapie für die Störung gibt.