Justiz

Verdacht aus Misshandlung

Mutmasslicher «Babyschüttler» steht vor Gericht

Schon nach wenigen Tagen war der Beschuldigte mit der Betreuung seiner Zwillingsmädchen überfordert. Weil er die Säuglinge verletzt haben soll, muss sich der Schweizer nun am Dienstag vor Gericht verantworten.

Der Beschuldigte muss vor einem Oberländer Bezirksgericht Rede und Antwort stehen.

Foto: Simon Grässle

Mutmasslicher «Babyschüttler» steht vor Gericht

Verdacht auf Misshandlung

Schon nach wenigen Tagen war der Beschuldigte mit der Betreuung seiner Zwillingsmädchen überfordert. Weil er die Säuglinge verletzt haben soll, muss sich der Schweizer nun am Dienstag vor Gericht verantworten.

Vor einem Oberländer Bezirksgericht muss sich diesen Dienstag ein mutmasslicher «Babyschüttler» verantworten. Der Mann soll seine Zwillingsmädchen derart misshandelt haben, dass bei beiden mehrere Rippen brachen und eines von ihnen eine Hirnverletzung erlitt.

Der Beschuldigte aus dem Oberland sei schon nach wenigen Tagen Kinderbetreuung überfordert und gereizt gewesen. Um die kleinen Zwillinge ruhigzustellen, soll der Mann, den die Staatsanwaltschaft als «impulsiv» bezeichnet, schliesslich Gewalt angewendet haben.

Gemäss Anklageschrift packte er die Säuglinge übermässig grob, sodass bei beiden gleich mehrere Rippen brachen. Eines der Zwillingsmädchen schüttelte er zudem so heftig, dass es eine Blutung zwischen zwei Hirnhäuten erlitt. Ohne ärztliche Versorgung wäre das Mädchen wohl an den Folgen der Blutung gestorben.

Überfordert und gereizt

Der Schweizer muss sich nun wegen schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung verantworten. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft verlangt, ist noch offen.

Allenfalls wird zuerst noch ein psychiatrisches Gutachten über den Mann erstellt, denn möglicherweise war der IV-Rentner zum Zeitpunkt der Taten nicht schuldfähig.

Vor Gericht steht am Dienstag auch die Ehefrau. Gemäss Staatsanwaltschaft hätte sie die Misshandlungen verhindern können – und hatte nichts unternommen. Sie habe doch voraussehen können, dass ihr Ehemann mit den Kindern überfordert sei. Auch seinen «übermässig groben Umgang» hätte sie gemäss Anklage erkennen müssen. Mit ihrer Untätigkeit soll sie ihre Fürsorgepflicht verletzt haben.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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