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Justiz

Strafbefehl gegen Oberländerin

Entlaufener Yorkshireterrier: Halterin leugnete Besitz – nun wurde sie verurteilt

Ein Yorkshireterrier wurde hilflos aufgefunden. Und die Halterin wollte nichts mehr von ihm wissen. Das hat nun strafrechtliche Folgen.

Nach dem Entlaufen ihres Hundes bestritt die Halterin, dass er ihr gehört. (Symbolbild)

Foto: Unsplash

Entlaufener Yorkshireterrier: Halterin leugnete Besitz – nun wurde sie verurteilt

Strafbefehl gegen Oberländerin

Ein Yorkshireterrier wurde hilflos aufgefunden. Und die Halterin wollte nichts mehr von ihm wissen. Das hat nun strafrechtliche Folgen.

Anfang 2025 ist die Hündin einer Oberländerin entlaufen. Der Yorkshireterrier wurde bei tiefen Temperaturen an einer Tankstelle aufgefunden. Von dort landete er schliesslich beim Veterinäramt.

Wie die «NZZ» berichtet, nahm das Amt Abklärungen vor und fand dabei die Halterin. In einem Telefonat wollte die 54-Jährige aber nichts mehr vom Hund wissen – sie vermisse keinen Terrier. Auch bei einer Kontrolle am Wohnort behauptete die Frau weiter, dass sie nie einen Hund besessen habe.

Es kristallisierte sich dann aber heraus, dass die Frau seit Januar 2024 Halterin des Yorkshireterriers war. Sie hatte es jedoch unterlassen, ihren Vierbeiner bei der Gemeinde anzumelden und in die zentrale Datenbank eintragen zu lassen.

Zahnstein und Übergewicht

Aus einem Strafbefehl, der der «NZZ» vorliegt, geht hervor, dass die Hündin leicht übergewichtig war. Ausserdem waren ihre Gehörgänge verschmutzt, sie hatte Zahnstein, und ihr Haarkleid war teilweise verklebt.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat die Frau deshalb wegen mehrfacher Tierquälerei, Übertretung des Bundesgesetzes über Tierseuchen und Übertretung des kantonalen Hundegesetzes verurteilt.

Die Frau habe sich nicht angemessen um die Hündin gekümmert und es ausserdem unterlassen, diese nach dem Entlaufen zu suchen.

Sie erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 130 Franken, total 5200 Franken. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Der Vollzug der Strafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Frau muss aber gemäss dem Artikel eine Busse von 1300 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 800 Franken übernehmen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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