Chef mit getarnter Kamera in Firma erwischt
Ungewöhnlicher Fall
Ein Mann hatte sich eine illegale Minikamera besorgt und nahm diese auch in das von ihm geführte Geschäft im Bezirk Pfäffikon mit. Dafür wurde er nun bestraft.
Früher nur ein bewundertes, super exklusives Requisit in Agentenfilmen, sind Minikameras heute für jeden Normalbürger zugänglich. Mann kann sie zum Beispiel im Internet problemlos bestellen.
Genau das machte ein heute 32-Jähriger. Und der Mann beschaffte sich nicht einfach eine normale Minikamera, sondern eine, die versteckt in einem Kugelschreiber eingebaut war, wie sich in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nachlesen lässt.
Mitarbeiter fanden Aufnahmegerät
Der Zweck des technischen Gadgets war klar: «Mit dieser als Gebrauchsgegenstand getarnten Kamera konnte man nach dem Einsetzen einer Micro-SD-Karte mittels Knopfdruck unbemerkt Videoaufnahmen machen», wird im Strafbefehl erläutert.
Der Mann bewahrte die Kamera zu Hause auf. Aber er nahm sie auch ab und zu nach draussen mit – und vor allem an einem Novembertag im Jahr 2024 an seinen Arbeitsplatz. Dort, in einer von ihm geleiteten, kleinen Filiale eines grossen und sehr bekannten Schweizer Detailhandelsunternehmens im Bezirk Pfäffikon, wurde der sonderbare Kugelschreiber dann «von Mitarbeitenden im Pausenraum liegend vorgefunden».
Unklar, ob Videos gemacht wurden
Ob der Chef das getarnte Aufnahmegerät bewusst im Pausenraum hingelegt und ob er dort oder an anderen Stellen im Geschäft heimlich Aufzeichnungen gemacht hatte, wie man vermuten könnte, das geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Klar wird im staatsanwaltschaftlichen Dokument aber festgehalten, dass der Mann wusste, «dass ein derartiges Aufnahmegerät, das aufgrund der Tarnung vor allem illegalen Aufnahmen dient, in der Schweiz nicht erlaubt ist». Und auch wenn er es nicht genau gewusst habe, habe er die Rechtswidrigkeit seines Tuns sowohl bei der Bestellung wie auch beim späteren Mitführen zumindest in Kauf genommen.
Kamera sichergestellt und vernichtet
Der 32-Jährige wurde deshalb wegen des selten zur Anwendung gelangenden Tatbestands des «Inverkehrbringens oder Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten» verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Franken.
Zu zahlen hat er eine zusätzlich ausgefällte Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten in gleicher Höhe, total also 1000 Franken. Die sichergestellte getarnte Kugelschreiberkamera, eine Speicherkarte sowie eine Datensicherung werden vernichtet.