Der Videobeweis für den Diebstahl im Spital Wetzikon war zu stark
Bezirksgericht Hinwil
Im Spital Wetzikon kommt die Tasche einer Patientin weg. Für den Staatsanwalt und das Spital ist klar, wer es war. Doch vor Gericht gibt es dann einige Zweifel.
Lediglich drei – wenn auch sehr lange – Sätze benötigte der Staatsanwalt, um in einem Strafbefehl zu schildern, was an einem Nachmittag im August 2024 im GZO Spital Wetzikon passiert war. Kurzzusammenfassung: Eine Frau hatte «ohne medizinisches Anliegen» die Notfallstation betreten, ging in eine der dortigen Kojen und nahm eine Handtasche mit. Diese gehörte einer Patientin, die sich gerade für eine Computertomografie in einem anderen Stockwerk des Gebäudes befand.
Die geklaute Tasche, deren Inhalt – vor allem wegen eines Handys – über 1000 Franken Wert hatte, soll die Besucherin in ihrer eigenen Tasche versteckt und so unbehelligt das Spital verlassen haben. Alles in allem eine Sache von nicht einmal fünf Minuten. Dies zeigte die Auswertung von Aufnahmen einer Überwachungskamera des Spitals.

