Er wollte Wespen vertreiben – und hat unabsichtlich die Sporthalle angezündet
Der Brand im Dübendorfer Sportcenter Schumacher vom letzten Sommer ist geklärt. Schuld ist ein Arbeiter, der eigentlich nur ein Wespennest entfernen wollte.
Der Brand im Sportcenter Schumacher am 21. August 2024 war zwar klein, doch er sorgte für ordentlich Aufregung im Dübendorfer Hochbord: Zahlreiche Feuerwehr- und Polizeiautos sowie ein weiträumig abgesperrtes Gebiet mit dutzenden Schaulustigen zeugten davon. Wegen des starken Rauchs forderte die Kantonspolizei die Anwohner damals über Alertswiss auf, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Der Brand ging jedoch glimpflich aus: Alle 75 Personen, die sich noch im Gebäude befunden hatten, konnten es unverletzt verlassen.
Es entstand allerdings ein beträchtlicher Sachschaden im Sportcenter Schumacher, das Tennis, Indoor-Golf, Badminton, Fitness und Physiotherapie beherbergt. Auf rund 311'000 Franken wird der Schaden beziffert. Dies geht aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervor.



Nun ist auch der Grund des Brandes klar. Der Hauswart wollte am Nachmittag ein Wespennest von der Innenfassade des Sportcenters entfernen. Um die Tiere mit Rauch aus ihrem Nest zu vertreiben, hat er wenige Meter daneben ein kleines Feuer gelegt. Danach hat er zusätzlich versucht, die Wespen mit einem Insektenspray zu bekämpfen.
Weil das Spray ein hochentflammbares Gas enthielt, entzündete sich wegen des kleinen Feuers die Innendämmung der Wand und sie fing an zu brennen.
«Sorgfaltspflichten verletzt»
Die alarmierte Feuerwehr setzte eine Drehleiter mit Rettungskorb ein, um den Brand über das Dach zu bekämpfen. Zudem mussten sich die Einsatzkräfte unter anderem mit einer Feuerwehraxt einen Zugang zum Brandherd verschaffen.
Während bereits wenige Stunden nach dem Einsatz wieder Tennis gespielt werden konnte, blieben die Physiotherapie-Räume wegen des Schadens noch einige Wochen geschlossen.
Folgen hatte das Ganze auch für den 55-jährigen Hauswart. Dieser habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, hält der Strafbefehl fest. Es sei für den Mann ohne weiteres vorhersehbar gewesen, dass die Entfachung eines Feuers in einem sehr geringen Abstand von der Fassade und die Verwendung des Insektensprays zu einem Brand führen könnte. Zumal dieser Spray mit einem Gefahrenhinweis versehen gewesen sei, in dem geschrieben stand: «Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten».
Der Hauswart wurde wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Sie ist nur zu bezahlen, sofern er sich in den nächsten zwei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Bezahlen muss er aber eine Busse von 400 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.