Raserfahrt in Pfäffikon endet für 23-Jährigen im Gefängnis
Automobilist verurteilt
Mit über 170 km/h rast ein Auto von Pfäffikon nach Wetzikon. Für das Gericht, das den Fall beurteilt, ist klar: Am Steuer sass – auch wenn er das verneint – ein junger Mann. Und der erhielt eine Strafe, die ihm eine Lehre sein soll.
Schnellfahrer werden in der Regel erwischt, wenn sie in eine Tempokontrolle geraten. Im Zeitalter von Social Media und dem damit verbundenen ausgeprägten Drang vieler Nutzen, ihr Leben öffentlich zu machen, kann es aber auch anders laufen. So, wie in demjenigen Fall, der das Bezirksgericht Pfäffikon vor ein paar Tagen beschäftigte.
Video der Fahrt auf Instagram veröffentlicht
Ein junger Mann war mit einem Mercedes auf der Hochstrasse von Pfäffikon Richtung Wetzikon unterwegs gewesen. Wie am Prozess bekannt wurde, filmte ihn ein Beifahrer während der Fahrt – inklusive Tacho, der auf der 80er-Strecke 184 km/h anzeigte. Anschliessend wurde das wenige Sekunden lange Video mit Rapmusik unterlegt und auf Instagram hochgeladen.
Dort blieb es aber nicht: Eine unbekannte Person schickte den Clip nämlich der Stadtpolizei Wetzikon. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf und konnten den Filmer ausfindig machen. Und dieser nannte dann den Namen des Mannes am Steuer.
Tat gestanden – und widerrufen
Der genannte Lenker wurde für einen Tag in Haft genommen. Schon in der ersten Befragung gestand er, dass er für die Fahrt verantwortlich sei.
Eine Meinung, die er aber schnell änderte. «Ich bin das Auto nicht gefahren», sagte er in späteren Einvernahmen und auch vor Gericht wieder. Sein damaliges Geständnis sei nur erfolgt, weil er unter «sehr kulturellem Druck» gestanden sei. Er sei intensiv mit seiner Verlobung beschäftigt und gestresst gewesen, weil ein solcher Schritt in seinem kosovarischen Umfeld eine heikle Sache sei. Deshalb «hätte ich damals alles zugegeben».
Dass er von seinem Kollegen, der das Video machte, belastet wird, interessiert ihn nicht. Der Kollege sei nicht verlässlich, denn «er erzählt viel, und er kifft auch viel».
Zum Tatzeitpunkt, einem frühen Abend Anfang September 2023, sei er tatsächlich unterwegs gewesen, sagte der Angeklagte, der sich selbst als Autofan bezeichnet. Aber eben nicht mit einem Mercedes, sondern mit seinem damaligen grossen BMW. Und auch nicht auf der Ausserortsstrecke nach Pfäffikon, sondern auf dem Weg vom Zürcher Oberland ins Casino nach Bregenz. Dabei sei wie immer alles gesittet verlaufen, denn «ich bin einer, der normal fährt».
«Toleranzgrenze ziemlich ausgereizt»
Der Staatsanwalt bezeichnete den Rückzug des Geständnisses als unglaubwürdig: «Natürlich ist er der Fahrer gewesen.» Der Fahrer, dem er unter anderem aufgrund mehrerer Vorstrafen eine schlechte Prognose stellt, dem trotz seinem jungen Alter von 23 Jahren schon mal der Führerausweis entzogen wurde und der die «gemeingefährliche» Fahrt mit einer Netto-Tempoüberschreitung von 94 km/h noch während der Probezeit seiner letzten Strafe machte.
«Es muss ihm klargemacht werden, dass die Toleranzgrenze ihm gegenüber nun ziemlich ausgereizt ist», fasste der Staatsanwalt zusammen. Sein Strafantrag deshalb: 14 Monate Gefängnis, Widerruf der letzten, bedingten Geldstrafe von 900 Franken sowie eine Landesverweisung von drei Jahren.
Für Verteidiger unhaltbare Vorwürfe
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die auf «eklatanten Beweismängeln» beruhenden Vorwürfe seien unhaltbar.
Der Mann könne die Tat gar nicht begangen haben, da er am besagten Abend nachweislich im Casino war. Dass er vor dem Ausflug nach Bregenz noch schnell das Auto gewechselt und in einem Mercedes von Pfäffikon nach Wetzikon gerast sei, sei schlicht «undenkbar».
Teilbedingte Strafe mit langer Probezeit
Das Gericht hatte jedoch «keine Zweifel»: Der 23-Jährige sei der Fahrer gewesen. Einerseits seien der Rückzug des Geständnisses und die Begründung dafür «schwer nachvollziehbar». Andererseits hatte man bei der Hausdurchsuchung beim Mann ein Gilet gefunden, das so aussah, wie das Gilet, das der Raser im Video getragen hatte. Und: Ein Autowechsel und danach die Fahrt zum Casino sei absolut möglich gewesen.
Auch wenn der Tacho im Video nur eine Sekunde lang das Spitzentempo von 184 km/h anzeigte, sei das Tempo davor und danach noch immer massiv über dem erlaubten Limit gelegen. «Es war eine Raserfahrt zum Spass.»
Dieser «Spass», rechtlich eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, wurde mit einer Strafe von 18 Monaten quittiert. Acht Monate davon sind abzusitzen, wobei sich das Gericht durch diesen Gefängnisaufenthalt «eine gewisse Warnwirkung» erhofft. Die restlichen zehn Monate wurde bedingt erlassen bei einer langen Probezeit von vier Jahren. Wie beantragt wurden zudem die frühere Geldstrafe widerrufen und dem Mann die Verfahrenskosten von 8000 Franken auferlegt.
Auf eine Landesverweisung wurde verzichtet. Das bedeute, «Sie sind mit einem sehr blauen Auge davongekommen», sagte der vorsitzende Richter.
Der Verteidiger sah dies ganz anders: Er meldete noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an. Der Pfäffiker Entscheid ist deshalb noch nicht rechtskräftig.