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Justiz

Senior verurteilt

Hohe Strafe für Hinwiler, der eigene Schwester beleidigte

Wegen innerfamiliären Beleidigungen muss ein Hinwiler nun sehr tief ins Portemonnaie greifen.

Innerfamiliäre Beleidigungen wurden zu einem Fall für die regionale Staatsanwaltschaft See/Oberland. (Archiv)

Fabio Meier

Hohe Strafe für Hinwiler, der eigene Schwester beleidigte

Senior verurteilt

Sie sei strohdumm und eine Diebin: Das und viele weitere negative Dinge warf ein Oberländer seiner Schwester vor. Äusserungen, die ihn nun Tausende Franken kosten.

Dass das Verhältnis zwischen einem 78-Jährigen und seiner Schwester zerrüttet war, das ist offensichtlich, wenn man einen kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl liest. Weshalb der Hinwiler eine derartige Wut auf die Frau hat, das geht aus dem Dokument jedoch nicht hervor.

«Mehr Hirn im Magen als in der Birne»

Der Mann hatte in den vergangenen Monaten seiner Schwester 15 Postkarten geschrieben – nicht mit Urlaubsgrüssen, sondern mit «unwahren und ehrenrührigen Aussagen», wie es im Strafbefehl heisst. So bezeichnete er die Frau als «eine Lügen-Baronin», die strohdumm sei, ja «mehr Hirn im Magen als in der Birne» habe.

Zudem habe die Frau nicht nur «Verleumdungen begangen», sondern unter anderem auch Schmuck aus Wohnungen Dritter gestohlen. Kurz: Sie sei «ein Schandfleck» und «eine chronische (Top-)Versagerin».

Eine unbedingte Geldstrafe

Das liess sich die Frau nicht bieten, und sie zeigte ihren Bruder an. Der 78-Jährige wurde wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt.

Er erhielt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 100 Franken. Da der Senior offenbar früher schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, konnte er nicht mehr von einer bedingten Strafe profitieren.

Das heisst: Die Sanktion im Umfang von 7000 Franken ist zu zahlen. Dazu kommen noch 1000 Franken Verfahrenskosten. Macht dann total 8000 Franken für eine Reihe von Beleidigungen unter Familienmitgliedern.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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