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Justiz

Beschwerde gegen Dübendorfer Urnenentscheid ist vom Tisch

Nach der Abstimmung für das neue Hallenbad in Dübendorf reichte ein ehemaliger Gemeinderat Beschwerde ein. Der Fall ging bis vors Bundesgericht.

Das Siegerprojekt für ein Hallenbad beim Freibad Oberdorf. Gegen das Abstimmungsprozedere reichte ein ehemaliger Dübendorfer Gemeinderat Beschwerde ein.

Visualisierung: PD

Beschwerde gegen Dübendorfer Urnenentscheid ist vom Tisch

Hallenbad-Abstimmung war rechtens

Nach der Abstimmung für das neue Hallenbad in Dübendorf reichte ein ehemaliger Gemeinderat Beschwerde ein. Der Fall ging bis vors Bundesgericht.

Die Urnenabstimmung für das 45,781 Millionen Franken teure neue Hallenbad Oberdorf ist schon ein Weilchen her. Am 19. November letzten Jahrs sprach sich die Dübendorfer Bevölkerung mit 58 Prozent Ja-Stimmen für den entsprechenden Kredit aus.

Doch der ehemalige Gemeinderat Theo Zobrist reichte neun Tage darauf beim Bezirksrat Uster einen Stimmrechtsrekurs ein, um das Resultat der Abstimmung aufzuheben. Zobrist argumentierte, dass weder die Abstimmungsvorlage noch der beleuchtende Bericht spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag veröffentlicht worden seien. Somit sei die Bevölkerung nicht über die möglichen Rechtsmittel aufgeklärt gewesen.

Der Bezirksrat entschied jedoch, nicht auf den Rekurs einzutreten, weil er zu spät erhoben worden sei. Zobrist zog den Fall ans Verwaltungsgericht weiter, wo er ebenfalls abblitzte.

Zu wenig sachlich

Als letzte Instanz befasste sich das Bundesgericht mit der Beschwerde. Die Lausanner Richter entgegneten nun in ihrem Urteil, dass sich eine entsprechende Veröffentlichung auf die Bezeichnung der Abstimmungsvorlage beschränken könne. Eine solche wurde am 15. September 2023 im «Glattaler» abgedruckt. Zobrist habe sich zudem nicht näher und vor allem «nicht sachgerecht» mit dem angefochtenen Entscheid der Vorinstanz auseinandergesetzt.

Das Bundesgericht entschied letztlich, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Somit ist der Rekurs vom Tisch und die Abstimmung über das Hallenbad weiterhin gültig.

Doch bewirkt nun dieser rechtliche Umweg eine Verzögerung des Neubaus? Die Stadt Dübendorf winkt auf Nachfrage ab. So schreibt Reto Lorenzi, Leiter Stadtplanung, dass die Gerichte in diesem Fall keine materielle Behandlung zu beurteilen gehabt hätten, was jeweils viel schneller gehe. Der Bezirksrat habe dafür weniger als drei Monate gebraucht, das Verwaltungsgericht als zweite Instanz knapp zwei Monate, und das Bundesgericht habe sogar innert Monatsfrist entschieden. «Da ein Start für ein solches Bauprojekt ohnehin jeweils seine Zeit dauert, rechnen wir aufgrund dieser Beschwerde mit keinen relevanten Verzögerungen.»  

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