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Justiz

Abwehrstiche in «Todesangst» oder «Mord aus nichtigem Anlass»?

18 Jahre Gefängnis oder Freispruch? Das Bezirksgericht Uster muss über einen Mann urteilen, der nach einer Geburtstagsparty während eines Streits einen Gast getötet hat.

Auf dem Parkplatz beim Zeughaus Uster war es zu einem Streit gekommen, der mit einem Toten endete.

Foto: Ernst Hilfiker

Abwehrstiche in «Todesangst» oder «Mord aus nichtigem Anlass»?

Prozess zu Tötungsdelikt in Uster

Nach einem privaten Fest in Uster wird ein junger Mann erstochen. Der Täter spricht von Notwehr, die Anwälte der Hinterbliebenen sprechen von Mord.

«Wir hatten es alle gut dort», «es war eine friedliche Geburtstagsfeier»: Über die Art einer privaten Party, die am letzten November-Wochenende 2022 auf dem Zeughausareal in Uster stattfand, ist man sich auch heute noch einig. Was danach passierte und wie dieser Vorgang rechtlich zu werten ist, darüber gab es bei den Beteiligten eines Prozesses am Bezirksgericht Uster am Donnerstag jedoch sehr unterschiedliche Varianten.

Auf dem Parkplatz verblutet

Laut Anklageschrift hatte eine sechsköpfige Gruppe gegen 3 Uhr die Party verlassen, um zusammen im Auto nach Zürich zu fahren. Ein Mechaniker aus Zürich, der sich ohne Einladung dieser Gruppe angeschlossen hatte, wurde dann aber aufgefordert, das Auto wieder zu verlassen.

Dabei kam es auf dem Zeughausparkplatz zu einem verbalen Streit, der in ein Gerangel zwischen dem unwillkommenen Mann und einem anderen Mann aus der Gruppe überging. Der Mechaniker habe zu einem Klappmesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge gegriffen und achtmal auf sein Gegenüber eingestochen. Dabei traf er unter anderem die Halsschlagader, die durchtrennt wurde, was innert Minuten zum Tod des 28-jährigen Verletzten führte.

Ich habe keinen Ausweg mehr gesehen.

Der Täter auf die Frage, weshalb er zum Messer griff

Der anschliessend von Umstehenden überwältigte Täter, der seither in Haft sitzt, sagte vor Gericht, der Mann, der ihn nicht habe mitfahren lassen wollen, sei «aggressiv» gewesen und habe ihn nach ihrem Disput um den Sitzplatz im Auto zusammengeschlagen. «Ich hatte Panik, Todesangst», erzählte der heute 30-Jährige. Er habe «keinen Ausweg mehr gesehen» und dann zum Messer gegriffen, das er «sonst zum Arbeiten und zum Schnitzen im Wald» dabeihabe.

An viel mehr könne er sich nicht mehr erinnern. Vor allem, weil er, ebenso wie die anderen Partygäste, damals «viel, viel Alkohol» getrunken und einen Joint geraucht hatte. Nach der Tat wies er gemäss Untersuchungen einen Blutalkoholwert zwischen 1,3 und 1,7 Promille auf.

18 Jahre Gefängnis gefordert

Der Beschuldigte, in dessen Wohnung später 90 Waffen, vor allem Messer, gefunden wurden, machte eine Notwehrsituation geltend. Eine Situation, die nach Ansicht der Staatsanwältin aber «nicht bestanden hat». Denn nicht vom späteren Opfer, sondern vom Täter seien in jener Nacht die Aggressionen ausgegangen.

Die Anklägerin forderte für die Tat, die sie als vorsätzliche Tötung einstufte, 18 Jahre Gefängnis. Zudem eine Geldstrafe von 9000 Franken für zwei Bilder mit illegalen Darstellungen extremer Gewalt, die auf seinem Handy gefunden wurden.

Hinterbliebene leiden noch heute schwer

Die Rechtsvertreter der Hinterbliebenen verlangten hingegen einen Schuldspruch wegen Mord. Denn die Begründung des Täters, dass er sich nur habe wehren wollen, «trifft schlicht nicht zu». Man müsse hier von «einem Mord aus nichtigem Anlass» sprechen.

Sowohl die damalige Freundin des Opfers, in deren Armen der 28-Jährige auf dem Parkplatz starb, wie seine Schwester und seine Mutter sind noch heute grösstenteils schwer traumatisiert. Die drei Frauen forderten Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen von über 230'000 Franken.

Keiner der Beteiligten hat eine solche Eskalation der Geschehnisse gewollt.

Der Verteidiger

Der Verteidiger erklärte, sein eher kleiner und schmächtiger Mandant habe niemals eine Auseinandersetzung mit dem ihm körperlich weit überlegenen späteren Opfer gesucht. Ja, «keiner der Beteiligten hat eine solche Eskalation der Geschehnisse gewollt». Als der heutige Beschuldigte dann von dem anderen Mann mit massiven Schlägen eingedeckt worden sei und am Boden gelegen habe, «fürchtete er um sein Leben».

Der Anwalt sagte, als «einzige Möglichkeit» zur Verteidigung habe der Mechaniker deshalb zum Messer gegriffen. Eine Reaktion, die in diesem Fall angemessen gewesen sei.

Ein Notwehrexzess?

Das heisse, der Mann, bei dem wegen seines damaligen Alkohol- und Cannabiskonsums ohnehin eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege, habe in Notwehr gehandelt. Er sei somit freizusprechen.

Falls das Gericht von einer vorsätzlichen Tötung in einem Notwehrexzess, also einer übertriebenen Notwehrhandlung, ausgehe, sei die Strafe auf höchstens vier Jahre festzusetzen. – Das Bezirksgericht Uster plant, das Urteil am Freitag bekannt zu geben.

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