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Justiz

Das Lehrernetzwerk wirft der Schule Pfäffikon Vetternwirtschaft vor

Die selbe Kanzlei ist mit der externen Untersuchung beauftragt, die einst schon die Trennung des schwulen Lehrers begleitete. Ein Unding für das Netzwerk.

Der Fall des entlassenen Lehrers führte auch zu Demonstrationen vor dem Schulhaus Obermatt.

Foto: Bettina Schnider

Das Lehrernetzwerk wirft der Schule Pfäffikon Vetternwirtschaft vor

Eklat um schwulen Lehrer

Der Fall des schwulen Lehrers in Pfäffikon geht vors Obergericht: Das Lehrernetzwerk spricht von Interessenkonflikten.

Nach dem Eklat um den schwulen Lehrer in Pfäffikon ginge es jetzt um eine faire Aufarbeitung. Doch hier scheint einiges unklar zu sein: Die Schulbehörde Pfäffikon beauftragte für die Untersuchung ausgerechnet diejenige Kanzlei, welche die Schule schon bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem besagten Lehrer beraten hatte.

Ende Mai berichteten wir, dass Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler darin einen Interessenkonflikt sehen. «Ein externer Dienstleister beurteilt seine eigene Dienstleistung, überwacht von einem Untergebenen, der die Arbeit seines eigenen Chefs beurteilt», schrieben die Eltern damals in einem offenen Brief.

Roger Klos (SVP), Vizepräsident der Schulpflege, sagte dazu, es sei zwar korrekt, dass man die Kanzlei im Vorfeld bereits verschiedentlich beigezogen habe. «Rudin Cantieni hat aber explizit nicht zum gewählten Vorgehen geraten», betont er. Die kritische Distanz sei damit gewährleistet.

Jérôme Schwyzer, Präsident des Lehrernetzwerks Schweiz, hat jetzt eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG beim Obergericht des Kantons Zürich eingereicht. Der Verein Lehrernetzwerk hat rund 4000 Mitglieder. Er wurde während der Pandemie gegründet und stand den Corona-Massnahmen an den Schulen kritisch gegenüber. Unter anderem sprach sich das Lehrernetzwerk gegen ein Maskenobligatorium aus.

Keine ausgewogene Überprüfung

Zum Fall Pfäffikon sagt Vereinspräsident Schwyzer: «Jede Person hat ein Anrecht auf einen fairen Prozess.» Er kritisiert, dass dies im Fall Pfäffikon nicht gegeben sei. Es gehe damit nicht um eine LGBT-Propaganda, sondern um eine korrekte Aufarbeitung. «Dieselbe Kanzlei hat den Auftrag zur externen Untersuchung angenommen, obwohl sie die Schulpflege schon bei der Trennung des besagten Lehrers begleitet hat.»

Zwar wird der Fall von einer anderen Anwältin betreut und nicht von derjenigen, die das Verfahren der Trennung geleitet hat. Laut Schwyzer reicht das aber nicht aus. «Der Fall liegt damit noch immer in derselben Kanzlei, einfach bei einer Arbeitskollegin.»

Aus seiner Sicht ist ein faires und rechtsstaatliches Verfahren damit nicht gewährleistet. «Es ist entsprechend anzunehmen, dass die Kanzlei ihr eigenes Vorgehen im Schlussbericht der externen Untersuchung nicht beanstanden wird.»

Der Vorwurf des Lehrernetzwerks: Mit der Annahme eines Gutachterauftrags zur Entlassung des homosexuellen Lehrers in Pfäffikon verstosse die Kanzlei gegen das Gebot der anwaltlichen Unabhängigkeit und das Verbot von Interessenkonflikten.

Deswegen soll nun eine Aufsichtskommission des Zürcher Obergerichts untersuchen, ob berufsrechtliche Verstösse seitens der Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG vorliegen.

Die Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG wusste noch nichts von einer Aufsichtsbeschwerde. Linus Cantieni, einer der Partner der Kanzlei, sagt, für die Anwaltskanzlei bestehe kein Interessenkonflikt. Denn der Klient sei derselbe. Zudem sei ein Mitglied der Schulpflege, nämlich Guido Santner, mit der Abklärung beauftragt worden.

«Eine Mitarbeiterin unserer Kanzlei hat ihn dabei fachlich, insbesondere in rechtlicher Einschätzung, unterstützt», so Cantieni. Die Schulbehörde Pfäffikon bestätigt diese Angaben.

Das Vorgehen der Schule war schon mal im Visier

Das Lehrernetzwerk weiss, dass zwischen der Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG und der Schulpflege Pfäffikon eine langjährige Zusammenarbeit besteht. So habe jene Kanzlei schon in Covid-Zeiten die Schulbehörde vertreten, als sie vom Zürcher Verwaltungsgericht zurückgepfiffen worden sei, heisst es in der Aufsichtsbeschwerde. Die Pfäffiker Schulbehörde musste danach einem Mitglied des Lehrernetzwerks Schweiz das Arbeitszeugnis nachträglich anpassen.

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