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Justiz

Schulgemeinde Nänikon-Greifensee verliert vor Bundesgericht

Ein Schulhaus, das der Gemeinde Greifensee gehört, auf Ustermer Boden steht und von Schülern beider Orte besucht wird. Das ist gesetzlich nicht erlaubt und soll gelöst werden.

Schulgemeinde Nänikon-Greifensee verliert vor Bundesgericht

Bezirksrat Uster nicht befangen

Ein Sekundarschulhaus mit Schülern aus zwei Gemeinden. Rechtens ist das seit 2022 nicht mehr, doch in Nänikon nach wie vor der Fall. Um den Grenzstreit zu bereinigen, darf der Bezirksrat Uster entscheiden – das sagt das Bundesgericht.

Es ist kompliziert. Kompliziert zwischen Greifensee und Nänikon und dem Rest der Stadt Uster. Während zuletzt die Initiative zur Prüfung eines Gemeindewechsels der beiden Ustermer Aussenwachten Werrikon und Nänikon zu Greifensee zustande gekommen ist und gleichzeitig im Ustermer Parlament nach einem parteiübergreifenden Postulat die Fusion zwischen Uster und der Gemeinde Greifensee geprüft wird, schwelt im Hintergrund der nach wie vor nicht bereinigte Grenzstreit zwischen der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee und der Stadt Uster. Und in dieser komplizierten Angelegenheit hat jetzt das Bundesgericht ein Urteil gesprochen. Doch der Reihe nach.

Darum gehts

Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler, die in Greifensee wohnen, besuchen das Sekundarschulhaus Wüeri in Nänikon – ein Schulhaus, das auf Ustermer Boden liegt, aber der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee gehört. Rund zwei Drittel der total 200 Schulkinder stammen aus Greifensee. Die gemeinsame Oberstufe kann dabei auf eine lange, über 125-jährige Tradition und Geschichte zurückblicken. Die Gründe hierfür lesen sich auf der Website der Oberstufenschule wie folgt:

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