Gegner von 5G-Antenne blitzen bei Verwaltungsgericht ab
Mobilfunkantenne in Pfäffikon
Vor knapp vier Jahren erhoben Gegner einer schon bewilligten Mobilfunkantenne in Pfäffikon Rekurs. Nun ist klar, dass sie damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert sind.
Die Gegner einer in Pfäffikon geplanten Mobilfunkantenne erhoben im November 2020 beim Baurekursgericht Rekurs gegen eine im Oktober 2020 erteilte Baubewilligung.
Eine Forderung der Gegner lautete wie folgt: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sei aufzufordern, nachvollziehbar zu begründen, weshalb die stark gepulste und hochvariable, unregelmässige Strahlung von adaptiven Antennen nicht zu grösseren Gesundheitseffekten führe als die Strahlung bisheriger konventioneller Antennen.
Nun ist der Beschluss des kantonalen Verwaltungsgerichts publik: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weshalb die Rekurrenten die Sache innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen könnten.
Die Kosten für das Verfahren belaufen sich auf 4555 Franken. Den Betrag müssen die Beschwerdeführer selbst berappen.
