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Justiz

Schule Hinwil hat Corona-Massnahmen falsch erlassen

Der Bezirksrat Uster rügt die Schule Hinwil: Sie hat bei den Corona-Massnahmen formale Vorschriften missachtet.

Im September 2021 führte die Schule Hinwil repetitive Pooltests ein. Sie hielt beim Entscheid aber die Vorschriften nicht ein.

Symbolfoto: Seraina Boner

Schule Hinwil hat Corona-Massnahmen falsch erlassen

Rüffel vom Bezirksrat

Ein einfacher Brief reicht nicht, um die Eltern über freiwillige Coronatests zu informieren. Der Bezirksrat Uster gibt in dieser Frage vier Hinwiler Müttern recht.

Bettina Schnider

Die Schule Hinwil hat die Corona-Massnahmen im September 2021 nicht korrekt erlassen. Zu diesem Schluss kommt der Bezirksrat Uster in einem Entscheid. Er heisst somit eine Aufsichtsbeschwerde gut, die vier Hinwiler Mütter von Schulkindern eingereicht hatten.

Die vier Frauen waren der Meinung, dass die Schule Hinwil beim Erlass der Corona-Massnahmen einen Fehler begangen hatte: Ein Elternbrief reicht nicht aus, es braucht einen Entscheid samt Rechtsmittelbelehrung.

Weil es sich bei einer Beschwerdeführerin um die SVP-Kantonsratskandidatin Nicole Ward handelt, die auch Ersatzmitglied im Hinwiler Bezirksrat ist, wurde das Verfahren an den Bezirksrat Uster übertragen.

«Task Force» ist ein Ausschuss

Im besagten Herbst 2021 hatte die «Corona-Taskforce» Schule Hinwil entschieden, dass an der Schule repetitive Tests durchgeführt werden – auf freiwilliger Basis. Die Testmöglichkeit wurde den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Die Taskforce bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Mitgliedern der Schulpflege unter dem Vorsitz der damaligen Schulpräsidentin Monika Gnepf (FDP). Ein Gremium, das der Bezirksrat Uster als Ausschuss einstuft. Und dessen Beschlüsse bedürfen einer Rechmitsmittelbelehrung. «Danach kann innert 30 Tagen eine Neubeurteilung durch die Gesamtbehörde – vorliegend die Schulpflege – verlangt werden», steht im Entscheid.

Wir haben nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert.

Nicole Ward (SVP)

Beschwerdeführerin

Damit folgt der Bezirksrat Uster in seinem Entscheid den Ausführungen der vier Mütter. «Es wird festgestellt, dass der Ausschuss ‹Corona Taskforce Schule Hinwil› die Ergänzung zum Schutzkonzept ‹Corona Update – Anpassung Quarantäneregelungen vom 17. September› nicht in rechtlich korrekter Form erlassen hat.»

Keine Genugtuung

Der Entscheid wird aber nicht zur Neubeurteilung an die Schulpflege überwiesen – schliesslich sind die Corona-Massnahmen an Schulen schon lange Geschichte. Die Schule wird den Entscheid es Bezirksrats nicht weiterziehen.

Genugtuung fühlt Nicole Ward trotzdem nicht: «Wir haben nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert.» Als sie zusammen mit den anderen Müttern die Beschwerde eingereicht hat, sei sie davon ausgegangen, dass schnell ein Entscheid vorliege. «Sonst hätten wir diesen Weg nicht beschritten», sagt sie heute.

Dennoch macht sie dem Bezirksrat Uster keinen Vorwurf: «Es sind alle Stellen überlastet, manchmal dauert es leider etwas länger.»

Der zweite Rüffel

Vielmehr stört sie, dass die Schule Hinwil scheinbar nicht aus Fehlern lernt. Denn es ist nicht Wards erste Beschwerde gegen die Schule.

Bereits im Januar 2021 war sie im Namen der SVP Hinwil bereits mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat gelangt. Damals hatte die «Corona-Taskforce» der Schule die Sporthallen für Vereine geschlossen. Dieser Entscheid war zwar rechtens, aber ebenfalls rechtlich nicht korrekt erlassen worden.

Wie ein freiwilliges Skilager

Die Schule Hinwil hingegen ist der Meinung, dass es zwischen den beiden Entscheiden keinen Zusammenhang gebe. «Die Vereine und damit die Bevölkerung waren von dieser Hallenschliessung direkt betroffen, weil Einschränkungen in Kauf genommen werden mussten», schreibt Daniel Honegger. Er ist Leitung Bildung der Schule Hinwil.

Im Falle der Corona-Tests habe es sich dagegen lediglich um einen einfachen Elternbrief gehandelt. «Inhaltlich ging es darum, dass an unserer Schule repetitives Testen angeboten wurde.»

Es geht da um juristisch anspruchsvolle Finessen.

Daniel Honegger

Leiter Bildung der Schule Hinwil

Für die einzelnen Schülerinnen und Schüler war die Teilnahme am Test freiwillig. «Das ist vergleichbar mit einem freiwilligen Skilager.» Wenn die Schule ein solches anbieten wolle, könne dies in den Augen der Schule nicht angefochten werden. «Erst, wenn die Schule ein Kind verpflichtet, teilzunehmen oder von der Teilnahme ausschliesst, muss man sich wehren können.»

Der Entscheid des Bezirksrat sei deshalb in mehrfacher Hinsicht sehr überraschend. «Es geht da um juristisch anspruchsvolle Finessen.»

Gespräch oder kein Gespräch?

Weiter zeigt sich Honegger enttäuscht, dass die vier Beschwerdeführerinnen nicht das Gespräch gesucht hätten, sondern direkt ein Rechtsmittel ergriffen. «Über die Beweggründe, ein freiwilliges Angebot der Schule ohne effektiven Nutzen wenige Wochen vor der Kandidatur einer der Beschwerdeführerinnen für einen Sitz in die Schulpflege anzufechten, lässt sich nur spekulieren», schreibt er weiter.

Konkret bezieht er sich dabei auf Nicole Ward, die im vergangenen März für die Schulpflege kandidierte. Diese weist den Vorwurf zurück, ihre Beschwerde sei politisch motiviert gewesen: «Wir vier Frauen haben diese Beschwerde als Mamis eingereicht, nicht ich als Politikerin.»

Zudem widerspricht sie Honegger auch im anderen Punkt. So hätten sie und ihre Mitstreiterinnen vor der neuerlichen Aufsichtsbeschwerde versucht, das Gespräch mit der Schule zu suchen. «Sie war aber nicht bereit dazu.»

Früher Gespräch, heute Anwalt

Ward, die selbst Juristin und Gemeindeschreiberin in Wildberg ist, hofft, dass die Schule Hinwil ihre Lektion gelernt hat. «Staatliche Organe dürfen weder vergessen, welche Macht sie haben, noch diese missbrauchen», sagt sie.

Im Zweifel werden sie wohl nun lieber einmal zu viel eine Rechtsmittelbelehrung anbringen, als einmal zu wenig

Daniel Honegger

Leiter Bildung der Schule Hinwil

Die Schule zeigt sich einsichtig: «Wir sind in jeder Angelegenheit bestrebt, korrekt zu arbeiten», schreibt Honegger. «Wie sich ja auch jetzt wieder gezeigt hat, ist eine Situation rechtlich nicht immer so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.»

Aufgrund des aktuellen Entscheids werden die Mitarbeitenden in Zukunft noch genauer überlegen müssen, ob ihre Informationsschreiben auch als Erlass angesehen werden könnten. «Im Zweifel werden sie wohl nun lieber einmal zu viel eine Rechtsmittelbelehrung anbringen, als einmal zu wenig», meint der Leiter Bildung.

Für ihn zeigt das Beispiel der Beschwerde aber auch, dass die Arbeit für die Schulen juristisch immer komplexer wird: «Was früher im Gespräch gelöst werden konnte, wird heute viel mehr direkt mit Anwälten angefochten.»

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