Über Pfäffiker «Seegarten» entscheidet das Gericht
Der Streit um das Bistro am Pfäffiker Seequai geht in die nächste Runde. «Die Verhandlungen mit den Anwohnern sind gescheitert», sagt Gastronom Andreas Brüllmann. Jetzt muss als nächste Instanz das Baurekursgericht ein Urteil fällen.
Brüllmann plant, auf dem Grundstück am Stogelenweg, wo bis letzten Sommer der See-Imbiss stand, einen Holzpavillon zu bauen und sein Bistro betreiben – mit insgesamt 170 Sitzplätzen. Die Pacht wird von der Gemeinde vergeben.
Im November 2020 hat er die Baupläne für Brüll’s Seegarten eingereicht und im September 2021 die Bewilligung erhalten.
Doch seinen Seegarten bauen kann er immer noch nicht. Drei Anwohner haben gegen den Entscheid der Pfäffiker Baubehörde Rekurs eingelegt.
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Aktuell führt Brüllmann deshalb auf dem Grundstück einen Pop-Up-Imbiss aus einem Gastrocontainer. Von 2014 bis 2019 hatte er bereits einen Biergarten auf dem ehemaligen Bietenholz-Areal betrieben.
Immer höhere Anforderungen
Im März gab es zum Stand der Dinge eine öffentliche Infoveranstaltung, an der auch Brüllmann Rede und Antwort stand. Im Anschluss haben nochmals Gespräche mit den Rekurrenten stattgefunden. Aus diesem Grund war auch das Verfahren vor Baurekursgericht vorübergehend sistiert.
«Wir wären durchaus noch für weitere Verhandlungen bereit gewesen.»
Beny Ruhstaller, Rekurrent
Doch die Gemeinde und Brüllmann auf der einen Seite und die Anwohner auf der anderen kamen zu keinem Kompromiss. «Es war eigentlich gar nicht klar, was sie genau wollten», ärgert sich der Gastronom. Er hatte das Gefühl, die Anforderungen seien stetig grösser geworden.
«Zuerst wollten sie die Höhe des Bistros beispielsweise um 30 Zentimeter kürzen, dann plötzlich um 50.» Diese Unsicherheiten haben unter anderem zum Scheitern der Verhandlungen beigetragen.
Rahmenbedingungen stimmen nicht
Beny Ruhstaller, einer der Rekurrenten, nennt andere Gründe: «Wir wären durchaus noch für weitere Verhandlungen bereit gewesen und haben die Gespräche nicht versanden lassen.» Das letzte Treffen habe im Juni stattgefunden, danach herrschte laut Ruhstaller Funkstille.
«Aufgrund der fehlenden Kompromissbereitschaft zieht sich das Verfahren jetzt leider in die Länge. P lötzlich waren mit über 100 Punkten des gegnerischen Anwalts konfrontiert, der nicht vom Bistro-Betreiber, sondern von der Gemeinde Pfäffikon gestellt wurde», ergänzt er.
Der 63-Jährige, der wie alle anderen Einsprecher, hinter dem geplanten Bistro in einer Eigentumswohnung wohnt, betont, dass die Anwohner das neue Bistro nicht verhindern wollen. «Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen.»
Unter den gegebenen Umständen sei das aber nicht möglich: «Vor allem die WC-Situation ist nicht durchdacht», ärgert sich Ruhstaller.
Wo ist das WC?
Im neuen Bistro sind nämlich keine eigenen sanitären Anlagen geplant. Die Besucherinnen und Besucher müssen, wie bereits heute im Pop-Up, das öffentliche WC nebenan benutzen.
«Und das sorgt einfach für Lärm», sagt Ruhstaller. Vor allem wenn Brüll’s Seegarten wie geplant teilweise bis um Mitternacht geöffnet sein kann. «Wir wollten deshalb unter anderem verkürzte Öffnungszeiten, dass die Eingänge gegen den See gedreht und die WC-Anlage näher zum Restauranteingang verschoben werden.»
Aber auf diese Forderungen habe die Gegenseite gar nicht eingehen wollen, oder auf ein separates Projekt der WC-Anlage verwiesen.
Ein unrentabler Betrieb
Für Andreas Brüllmann sind die Forderungen der Rekurrenten nicht tragbar. «Wenn wir zu einem erneuten Kompromiss bereit gewesen wären, hätten wir am Schluss einen unrentablen Betrieb.» Der Einbau von sanitären Anlagen würde beispielsweise die Fläche des Bistros stark minimieren.
«Ich bin zuversichtlich, dass man zu unseren Gunsten entscheiden wird.»
Andreas Brüllmann, Gastronom
Er fügt hinzu, dass er den Anwohnern bereits beim Baugesuch entgegengekommen ist. So wurde beispielsweise die ursprünglich geplante Lounge auf dem Dach gestrichten. «Wir hatten einen intensiven Austausch und waren sehr überrascht, dass trotzdem ein Rekurs eingereicht wurde.»
Auf den Vorwurf, dass der Anwalt von der Gemeinde gestellt werden, sagt Brüllmann trocken: «Das ist nichts aussergewöhnliches bei Baugesuchen.» Schliesslich gingen die Rekurrenten gegen die Bewilligung der Baubehörde Pfäffikon vor.
Da es jetzt zu keiner Einigung kam, geht das Verfahren vor Baurekursgericht weiter. Ihm bleibt jetzt keine andere Wahl, als abzuwarten und auf ein positives Urteil zu hoffen. «Ich bin aber zuversichtlich, dass man zu unseren Gunsten entscheiden wird.»
So hat Brüllmann etwa ein Lärmgutachten erstellen lassen, dass in seinem Sinne ausgefallen ist. Das Bistro befindet sich in der sogenannten Empfindlichkeitsstufe 3, wo die Lärmgrenzwerte höher sind als in einer reinen Wohnzone. «Wer hierher zieht, weiss, dass es manchmal etwas laut werden kann», betont der Gastronom.
Bis wann das Baurekursgericht ein Urteil fällen wird, kann Brüllmann im Moment nicht abschätzen. Er rechnet damit, dass im Herbst oder Winter die ersten Begehungen stattfinden können.
Dementsprechend bleibt weiterhin unklar, wann er mit dem Bau des Bistrogebäudes beginnen kann. Vorderhand muss sich Brüllmann mit dem Pop-Up zufrieden geben. Dafür hat er bis am 31. Oktober 2023 eine Bewilligung.
