Hausratgeber-Tipp

Was ist bei der Schneeräumung zu beachten?

Ralph Bauert vom Hauseigentümerverband Winterthur erklärt, worauf bei der Schneeräumung zu achten ist.

Der Hauseigentümerverband Winterthur gibt Tipps zur Handhabung der Schneeräumung.

Grafik: Multimedia

Was ist bei der Schneeräumung zu beachten?

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Viele freuen sich auf verschneite Wintertage, doch der Schnee bringt auch Verantwortung für die Hauseigentümer mit sich. Ralph Bauert vom Hauseigentümerverband Winterthur erklärt, worauf man achten sollte.

Verschneite Winterlandschaften in der Schweiz sind malerisch, doch sie bringen auch Verantwortung für Hauseigentümer mit sich. Gehwege und Zugänge müssen sicher gehalten, Dachlawinen verhindert werden. Diese Pflichten schützen Passanten und Eigentümer selbst vor Haftungsrisiken. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Unfälle und geniesst den Winter unbeschwert.

Schneeräumungspflicht

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Schneeschaufeln und splitten der Gehwege zwischen 7.00 und 21.00 Uhr, wenn die meisten Fussgänger unterwegs sind. Vermieter müssen auch Zufahrten und Besucherparkplätze vom Schnee räumen. Gemietete Aussenparkplätze obliegen hingegen den Mietern, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vermieter die Schneeräumung im Mietvertrag festlegen und Kosten gegebenenfalls über die Nebenkosten abrechnen.

Wichtig ist, Schnee korrekt zu entsorgen: Er darf weder auf öffentliche Flächen wie Strassen noch ohne Zustimmung auf Nachbargrundstücke geschippt werden. Passanten müssen mit winterlichen Bedingungen rechnen, doch bei Verletzungen auf ungesicherten Wegen haften Eigentümer –auch
ohne persönliches Verschulden. Eine ordnungsgemässe Schneeräumung ist daher unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.

Dachlawinen

Auch Dächer bergen im Winter Gefahren. Schnee und Eiszapfen können abrutschen, Personen verletzen und Schäden verursachen. Eigentümer haften für solche Vorfälle. Schneefangrechen oder Schneerückhalter sind geeignete präventive Massnahmen, um Dachlawinen zu verhindern. Eine optimierte Wärmedämmung vermindert die Bildung von Eiszapfen.

Sind gefährliche Schneemassen oder Eiszapfen vorhanden, sollten diese entfernt werden. Je nach Situation ist es ratsam dafür Fachkräfte beizuziehen. Eigentümer sollten frühzeitig aktiv werden, um Unfälle zu verhindern und ihre Liegenschaft sicher zu halten.

Ein gut geplanter Winterdienst und gezielte bauliche Massnahmen helfen, die Sicherheit zu erhöhen und Haftungsrisiken zu minimieren. So tragen Hauseigentümer zur Sicherheit in ihrer Umgebung bei und können den Winter entspannt geniessen.

Weitere Ratgeber für Hauseigentümer und Stockwerkeigentümer finden Sie auf www.hev-ratgeber.ch

Man sieht Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur.
Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur.
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