Jetzt ist auch das Ärztezentrum Turbenthal versiegelt
Keine Akten, keine Rezepte
Der Konkurs der Firma von Arzt Thomas Haehner ist im Tösstal angekommen. Für die Aktenabgabe gab es aber eine Gnadenfrist.
Das Ärztezentrum Turbenthal ist seit Mitte Juni geschlossen. Noch bis letzte Woche öffnete es seine Türen aber zumindest teilweise. Patienten konnten so ihre Akten abholen, bis Mitte Juli sogar Rezepte beziehen.
Doch jetzt ist Schluss damit. Die Aktenabgabe wurde letzte Woche abgeschlossen – und jetzt bleiben die Türen der Praxis fürs Erste geschlossen. «Der Zutritt ist untersagt, bei Zuwiderhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen», steht auf einem Aushang an der Tür.
Befestigt wurde dieser mit einem Klebeband, auf dem «konkursamtlich versiegelt» steht. Ein solches Etikett befindet sich auch auf dem Schlüsselloch.
Grund für die Versiegelung ist das Konkursverfahren gegen die Firma Viamedica AG, die Praxisinhaber Thomas Haehner gehört.
Schonfrist wegen Patientendossiers
Dieses begann jedoch schon am 14. Juli. Wieso wurde die Praxis in Turbenthal erst gut zwei Wochen später versiegelt?
«An diesem Standort wurden noch Patientenakten herausgegeben», sagt Lukas Häusermann vom Notariatsinspektorat des Kantons Zürich. Deshalb habe man nach Absprache mit der Gesundheitsdirektion die Räumlichkeiten erst Ende letzter Woche versiegelt.
Dann war die geplante Aktenabgabe ohnehin zu Ende. Wie die Gemeinde Turbenthal mitteilte, hat das Ärztezentrum aus personellen Gründen ohnehin keine Möglichkeit mehr, weitere Dossiers aufzubereiten und abzugeben.
Für diese Aufgabe wurden die noch verbleibenden Angestellten vom Kanton entschädigt. Was mit den Patientenakten geschieht, die noch im Ärztezentrum sind, ist derzeit offen.
Gemäss der Mitteilung will sich die Gemeinde zusammen mit dem kantonalen Gesundheitsamt für eine möglichst patientenfreundliche Lösung einsetzen.
Bereits Mitte Juli teilte der Gemeinderat mit, dass er sich mit einer möglichen Nachfolgelösung für das Ärztezentrum beschäftigt. Entscheidungskompetenz hat er, wie auch bei den Patientenakten, jedoch keine.
