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Gesellschaft

Knatsch um Polizeiverordnung

In Gossau herrscht helle Aufregung wegen der Weihnachtsbeleuchtung

Vor dem ersten Advent dürfen in Gossau keine weihnachtlichen Lichter mehr brennen. Verordnet haben sich das die Gossauer selbst – und jetzt sind sie sauer auf die Gemeinde.

In Gossau herrscht helle Aufregung wegen der Weihnachtsbeleuchtung

Knatsch um Polizeiverordnung

Vor dem ersten Advent dürfen in Gossau keine weihnächtlichen Lichter mehr brennen. Verordnet haben sich das die Gossauer selbst – und jetzt sind sie sauer auf die Gemeinde.

Vor ziemlich genau einem Jahr haben die Gossauerinnen und Gossauer an der Gemeindeversammlung lärmendes Feuerwerk vom Gemeindegebiet verbannt. Am 1. August und an Silvester ist das Abbrennen von Böllern verboten, steht seither in Artikel 11 der kommunalen Polizeiverordnung.

Doch nun herrschen Aufregung und Frust im Dorf, wie Zürioberland24 berichtet. Denn während in vielen Gemeinden so langsam, aber sicher die stimmungsvollen Weihnachtsbeleuchtungen an den Häusern und in den Gärten auftauchen, muss es in Gossau dunkel bleiben. So will es das Gesetz.

Der Grund: Auch Artikel 9 haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung mit der Annahme der teilrevidierten Polizeiverordnung durchgewinkt. Und dieser erlaubt das Einschalten der Weihnachtsbeleuchtung erst ab dem ersten Advent. Ausnahmebewilligungen kann nur der Gemeinderat erteilen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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