Abo

Gesellschaft

Knatsch um Polizeiverordnung

In Gossau herrscht helle Aufregung wegen der Weihnachtsbeleuchtung

Vor dem ersten Advent dürfen in Gossau keine weihnachtlichen Lichter mehr brennen. Verordnet haben sich das die Gossauer selbst – und jetzt sind sie sauer auf die Gemeinde.

Solche Bilder haben die Gossauer Stimmberechtigten bis zum ersten Advent vom Gemeindegebiet verbannt – nur wussten sie offenbar nichts davon. (Symbolbild)

Foto: Christian Merz

In Gossau herrscht helle Aufregung wegen der Weihnachtsbeleuchtung

Knatsch um Polizeiverordnung

Vor dem ersten Advent dürfen in Gossau keine weihnächtlichen Lichter mehr brennen. Verordnet haben sich das die Gossauer selbst – und jetzt sind sie sauer auf die Gemeinde.

Vor ziemlich genau einem Jahr haben die Gossauerinnen und Gossauer an der Gemeindeversammlung lärmendes Feuerwerk vom Gemeindegebiet verbannt. Am 1. August und an Silvester ist das Abbrennen von Böllern verboten, steht seither in Artikel 11 der kommunalen Polizeiverordnung.

Doch nun herrschen Aufregung und Frust im Dorf, wie Zürioberland24 berichtet. Denn während in vielen Gemeinden so langsam, aber sicher die stimmungsvollen Weihnachtsbeleuchtungen an den Häusern und in den Gärten auftauchen, muss es in Gossau dunkel bleiben. So will es das Gesetz.

Der Grund: Auch Artikel 9 haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung mit der Annahme der teilrevidierten Polizeiverordnung durchgewinkt. Und dieser erlaubt das Einschalten der Weihnachtsbeleuchtung erst ab dem ersten Advent. Ausnahmebewilligungen kann nur der Gemeinderat erteilen.

Brennen dürfen die weihnächtlichen Lichter in diesem Jahr also erst ab dem 30. November. Dann aber immerhin bis zum 6. Januar. Jedoch mit einer weiteren Einschränkung: In der Nacht müssen sie nämlich jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr aus bleiben.

Online-Petition lanciert

In den sozialen Medien sorgt die Regelung für Empörung. Als «bireweich», «dämlich» oder «sinnlos» wird sie bezeichnet. Und mittels einer Online-Petition fordern schon über 350 Personen (Stand: 21. November) die Streichung der entsprechenden Passagen aus der Polizeiverordnung. Gestartet wurde die Petition von Barbara Tudor, der Herausgeberin von Zürioberland24.

Die Unterschriftensammlung läuft erst seit wenigen Tagen. Die Bevölkerung sei im Vorfeld der Abstimmung nicht angemessen informiert worden, heisst es im Petitionstext. «Unverhältnismässig und willkürlich» sei die Bestimmung, sie fördere «das Gegeneinander anstatt das Miteinander». Die Polizeiverordnung müsse deshalb schnellstmöglich noch einmal überarbeitet werden.

Neue Regelung fiel niemandem auf

Der Unmut hat auch die Gemeinde erreicht. «Wir hören hin», sagt Gemeindeschreiber Thomas-Peter Binder. Vor allem in den sozialen Medien seien die Diskussionen seit einigen Tagen intensiv.

Der Gemeindeschreiber verweist darauf, dass die üblichen Abläufe und die Informationspflicht eingehalten worden seien. Vor der Gemeindeversammlung im November 2024 lag die Polizeiverordnung physisch auf der Gemeinde zur Ansicht auf, und auch online sei sie abrufbar gewesen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Gossau verpassten es aber, ihr Schicksal an der Gemeindeversammlung selbst in die Hände zu nehmen und die Polizeiverordnung abzuändern. Der nun so stark kritisierte Artikel ist offensichtlich niemandem aufgefallen.

«Die Gemeindeversammlung wurde angefragt, ob sie eine artikelweise Behandlung der Vorlage wünsche, ein entsprechendes Begehren wurde nicht gestellt», sagt Gemeindeschreiber Binder.

Polizei zu Zurückhaltung angehalten

Den Weg in die Polizeiverordnung überhaupt erst gefunden hat Artikel 9 wegen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. «Es geht darum, übermässige Lichtemissionen in Grenzen zu halten», relativiert Binder. «Nun gibt es eine Rechtsgrundlage, um zu handeln, wenn eine Weihnachtsbeleuchtung als störend empfunden wird.»

Die Polizei würde in einem solchen Fall das Gespräch suchen. Bisher sei allerdings noch keine Meldung bekannt. Die Ordnungshüter seien grundsätzlich dazu angehalten, mit Augenmass vorzugehen und nicht von sich aus zu intervenieren.

Die Verordnung spricht allerdings eine deutlichere Sprache und lässt keinen Interpretationsspielraum: «Weihnachtsbeleuchtungen dürfen für die Dauer vom 1. Advent bis 6. Januar betrieben werden.» Demnach machen sich einige Gossauerinnen und Gossauer zu Gesetzesbrechern. Ein Augenschein vor Ort zeigt: Weihnächtliche Lichter leuchten nach wie vor im Dorfzentrum.

Gemeinde macht Standortbestimmung

Reagiert hat inzwischen der Gemeinderat und sich noch einmal mit der Thematik befasst. Er nehme die Rückmeldungen ernst, sagt der Gemeindeschreiber. Doch es gelte, den Entscheid der Gemeindeversammlung zu respektieren.

Kurzfristig wird sich an der aktuellen Situation also nichts ändern. «Wir werden aber eine Standortbestimmung vornehmen und uns auch Gedanken zur künftigen Umsetzung machen», sagt Thomas-Peter Binder.

Und immerhin: Bis zum ersten Advent dauert es nicht mehr lang – und ab dann darf die Weihnachtsbeleuchtung auch in Gossau wieder (fast) uneingeschränkt brennen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.