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Brücke unter göttlichem Segen? Ein Richtspruch sorgt in Bauma für Aufruhr

Ist ein Richtspruch an einer Brücke noch zeitgemäss oder einfach «patriarchales Geplapper»? Der Baumer Gemeinderat hat eine klare Meinung.

An der neuen Holzbrücke in Dillhaus ist ein langer Richtspruch angebracht. Nicht alle haben Verständnis für diese Tradition.

Fotos: Bettina Schnider

Brücke unter göttlichem Segen? Ein Richtspruch sorgt in Bauma für Aufruhr

Fussgängerbrücke in Dillhaus

Tradition oder veralteter Brauch? Am Richtspruch an der neuen Fussgängerbrücke in Dillhaus scheiden sich die Geister. Nun musste gar der Gemeinderat ein Machtwort sprechen.

Es war ein Volksfest, als Anfang September die neue Fussgänger-Holzbrücke in Bauma eingeweiht wurde. Das neue Bauwerk verbindet die beiden Ortsteile Juckern-Saland und Dillhaus. Gebaut wurde die Brücke von der Baumer Firma Schindler & Scheibling.

Nicht bei allen überwog die Freude. Der Grund für die Aufregung: Die beauftragte Holzbaufirma hatte an der Brücke prominent einen Richtspruch angebracht. Dessen Inhalt sorgte für Aufregung.

Man sieht eine Beschriftung an einer Brücke.
Der Richtspruch ist prominent an der Brücke angebracht und ziert die gesamte Länge.

«Heutzutage sollte es doch längst verpönt sein, ein neues öffentliches Bauwerk mit einem Spruch zu zieren, in dem es nur von patriarchalem Geplapper trieft», schreibt eine Frau in einem Leserbrief in der «Baumerziitig» vom 17. Oktober.

Allen hier Anwesenden meinen freundlichsten Gruss

Wir haben unser Werk vollbracht und preisen Gottes Gut und Macht, dass seine Hilfe mit uns war und stets uns schütze in Gefahr.

Er streckt über dieses Werk und die da gehen ein und aus beständig seine Segenshand, behüte auch das Werk vor Brand.

Vor jeglicher Gefahr und Not, die ihm in Zukunft etwa Droht. Er spende Glück und Fred und Freud, dazu ins Werk auch fromme Leut.Dem Bauherren folge Tag für Tag des Himmels Reichster Segen nach. Er lebe glücklich und geehrt, nebst allem, was ihm angehört.

Hoch, hoch, hoch.

Dem Ehrenmanne, der den Riss entworfen, seiner Zunft gewiss, dem Meister, welcher diesen Bau geleitete und bewacht genau das Baugesetz mit Kennerblick. Für jetzt und immer Heil und Glück.

Hoch, hoch, hoch.

Und allen, die hier um mich stehn, nun an dem Bau sich satt gesehn, und in Geduld mich angehört, wünsche ich, was niemand gern entbehrt. Gesundheit nämlich und frohen Mut und damit kundtun – so wärs gut.

Hoch, hoch, hoch.

Quelle: «Die mustergiltigsten Zimmermanns-Sprüche und Kranzreden beim Richten neuer Gebäude» aus dem Jahr 1896

Sie stört sich nicht nur an dem erwähnten «Ehrenmanne», sondern auch am «religiösen Anstrich» des Spruchs. «Da baut die Gemeinde eine Brücke, die noch die nächsten hundert Jahre stehen soll, schreibt sich Innovationsgeist und Moderne auf die Fahne, lässt es aber zu, dass die ausführende Baufirma ihre unverhohlene Religiosität verewigt.» Ihre Forderung: Der Spruch solle schleunigst entfernt werden.

Überraschung für Bauherr

In der Folge nimmt Schindler & Scheibling ebenfalls mit einer Einsendung in der «Baumerziitig» Stellung. Das Unternehmen erklärt darin, dass der Richtspruch eine jahrhundertealte Tradition ist, um das Werk unter Gottes Segen zu stellen.

Es solle für den Bauherrn auch immer eine Überraschung sein, ob ein Spruch am Bauwerk angebracht wird – und wenn ja, welcher. Schindler & Scheibling entschied sich für einen aus dem 300-seitigen Buch «Die mustergiltigsten Zimmermanns-Sprüche und Kranzreden beim Richten neuer Gebäude», die erste Auflage wurde 1896 gedruckt.

Die Gemeinde hat vorgängig nichts vom Spruch gewusst. «Heutzutage mag ein Richtspruch veraltet erscheinen», gibt Schindler & Scheibling im Statement zu. «Der moderne Berufsstolz und die Achtung traditioneller Werte haben uns als beauftragte Holzbauer dazu bewogen, das vollendete Bauwerk mit diesem Richtspruch zu schmücken.»

Spruch darf bleiben

Sollte die Gemeinde dies verlangen, würde der Spruch entfernt oder abgedeckt. Doch so weit kommt es nicht, wie der Baumer Gemeinderat in seinem jüngsten Verhandlungsbericht mitteilt. Er hat entschieden, den Richtspruch zu belassen – obwohl auch die Gemeinde kritische Zuschriften erhalten hat.

«Der Richtspruch ist Teil des Brauchtums der Zimmerleute, das seit dem frühen Mittelalter mit dem Aufkommen der Zünfte entstanden ist», argumentiert der Gemeinderat und bringt damit zum Ausdruck, dass er sich der Tradition bewusst sei. Schindler & Scheibling will sich nach dem Entscheid des Gemeinderats nicht mehr weiter zur Angelegenheit äussern.

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